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Kapitel 12

Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren

EINFÜHRUNG

12.1 Empfindliche Ökosysteme sind wichtige Naturräume mit einzigartigen Merkmalen und Ressourcen. Zu diesen Ökosystemen zählen Wüsten, semiaride Gebiete, Berge, Feuchtgebiete, kleine Inseln und bestimmte Küstenbereiche. Die meisten dieser Ökosysteme umfassen eine ganze Region und überschreiten dabei Ländergrenzen. Das vorliegende Kapitel befaßt sich mit den Fragen von Landressourcen in Wüstengebieten und ariden, semiariden und trockenen subhumiden Regionen. Auf die Frage der nachhaltigen Entwicklung von Bergregionen wird in Kapitel 13 der Agenda 21 eingegangen; Inseln und Küstengebiete werden in Kapitel 17 behandelt.

12.2 Unter Wüstenbildung (Desertifikation) ist die Schädigung des Bodens (Degradation) in ariden, semiariden und trockenen subhumiden Regionen aufgrund verschiedener Einflußfaktoren, darunter auch Klimaschwankungen und menschliches Handeln, zu verstehen. Etwa ein Sechstel der Weltbevölkerung, 70 Prozent aller Trockengebiete mit einer Gesamtfläche von 3,6 Milliarden Hektar und ein Viertel der gesamten Bodenfläche der Erde sind von Wüstenbildung betroffen. Sichtbarste Folge der Desertifikation sind neben der ausgedehnten Armut die zunehmende Schädigung von 3,3 Milliarden Hektar der gesamten Weidefläche, was einem Anteil von 73 Prozent des Weidelandes mit geringer Tragfähigkeit für Menschen und Tiere entspricht; die Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit und des Bodengefüges auf einem Flächenanteil von etwa 47 Prozent der Trockengebiete, die als Grenzertragsstandorte für den Feldbau mit natürlicher Bewässerung genutzt werden; und schließlich die Verschlechterung bewässerter Ackerböden, die etwa 30 Prozent der Trockengebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und hohem landwirtschaftlichem Ertragspotential ausmachen.

12.3 Vorrang bei der Bekämpfung der Wüstenausbreitung sollen Vorbeugemaßnahmen auf Flächen haben, die noch nicht beeinträchtigt oder bisher nur gering geschädigt sind. Die stark geschädigten Gebiete sollen dabei allerdings nicht außer acht gelassen werden. Ein unverzichtbarer Faktor bei der Bekämpfung der Wüstenausbreitung und der Dürren ist die Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften, der ländlichen Organisationen, der nationalen Regierungen, der nichtstaatlichen Organisationen und internationaler und regionaler Organisationen.

12.4 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:

PROGRAMMBEREICHE

A. Erweiterung der Wissensbasis und Entwicklung von Informations- und Beobachtungssystemen für die von der Desertifikation und von Dürren bedrohten Regionen einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte solcher Ökosysteme

Handlungsgrundlage

12.5 Die vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) 1977, 1984 und 1991 durchgeführten weltweiten Bewertungen der aktuellen Lage und der Geschwindigkeit des Vordringens der Wüsten haben Hinweise auf einen Mangel an Basiswissen über Desertifikationsprozesse ergeben. Sachgerechte weltweite Beobachtungssysteme sind bei der Ausarbeitung und Durchführung wirksamer Desertifikationsbekämpfungsprogramme überaus hilfreich. Die vorhandenen Möglichkeiten bestehender internationaler, regionaler und nationaler Institutionen, insbesondere in den Entwicklungsländern, sachdienliche Informationen zu beschaffen und auszutauschen, sind begrenzt. Ein integriertes und koordiniertes Informations- und Beobachtungssystem, das sich dafür geeigneter Techniken bedient und den globalen, regionalen, nationalen und lokalen Bereich abdeckt, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Desertifikationsdynamik und der Dürreprozesse. Ebenso groß ist seine Bedeutung für die Konzipierung angemessener Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren und zur Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen.

Ziele

12.6 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

12.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

12.8 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

12.9 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

12.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

12.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 350 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 175 Millionen Dollar in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

12.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations- und Dürrefragen befaßten einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

12.13 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations- und Dürrefragen befaßten internationalen und regionalen Organisationen das technische und fachliche Können der mit der Überwachung und der Abschätzung von Desertifikations- und Dürreprozessen betrauten Kräfte weiterentwickeln.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

12.14 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations- und Dürrefragen befaßten internationalen und regionalen Organisationen

B. Bekämpfung der zunehmenden Bodenzerstörung unter anderem durch verstärkte Bodenerhaltungs-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen

Handlungsgrundlage

12.15 Etwa 3,6 Milliarden Hektar, d.h. etwa 70 Prozent der Gesamtfläche der weltweit vorhandenen Trockenzonen beziehungsweise fast ein Viertel der gesamten Landfläche der Erde sind von der Desertifikation bedroht. Im Kampf gegen das Vordringen der Wüsten auf die für die Weidewirtschaft und für den Regenfeldbau genutzten Flächen und auf Bewässerungsgebiete sollen in noch nicht oder nur in geringem Maße betroffenen Gebieten Vorbeugemaßnahmen ergriffen werden, während auf mäßig geschädigten Flächen durch entsprechende Abhilfemaßnahmen die Ertragsfähigkeit der Böden erhalten werden soll. Sanierungsmaßnahmen sind angezeigt, wenn stark bis sehr stark geschädigte Trockenzonen wiederhergestellt werden sollen.

12.16 Durch eine zunehmend dichtere Vegetationsdecke würde die Wasserbilanz in den Trockengebieten verbessert und stabilisiert und die Qualität und Ertragskraft des Bodens bewahrt. Der vorbeugende Schutz noch nicht geschädigter Flächen und die Einleitung von Abhilfe- und Sanierungsmaßnahmen in mäßig bis stark geschädigten Trockenzonen einschließlich der durch Wanderdünen gefährdeten Gebiete könnte durch Einführung umwelt- und sozialverträglicher, ausgewogener und wirtschaftlich tragbarer Landnutzungssysteme erreicht werden. Damit würde die Tragfähigkeit der Flächen verbessert und die Erhaltung des biotischen Potentials in labilen Ökosystemen sichergestellt.

Ziele

12.17 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

12.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

12.19 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

12.20 Die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen, internationale und regionale Organisationen, nichtstaatliche Organisationen und bilaterale Einrichtungen sollen

12.21 Die betroffenen nationalen Regierungen, die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen und bilaterale Organisationen sollen die koordinierende Rolle der zu diesem Zweck eingerichteten subregionalen zwischenstaatlichen Organisationen wie etwa CILSS, IGADD, SADCC und der Union Maghreb Arab im Rahmen der Bekämpfung der Bodenschädigung in den Trockenzonen stärken.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

12.22 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 6 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

12.23 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die lokalen Gemeinschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

12.24 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und unterstaatliche Gebietskörperschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

12.25 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die örtlichen Gemeinden sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:

C. Entwicklung und Verstärkung integrierter Entwicklungsprogramme zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung in von der Desertifikation bedrohten Gebieten

Handlungsgrundlage

12.26 In den von der Wüstenbildung und von Dürren bedrohten Regionen kann mit den gegenwärtigen Formen der Existenzsicherung und der Ressourcennutzung kein angemessener Lebensstandard aufrechterhalten werden. In den meisten ariden und semiariden Gebieten sind die traditionellen Formen der Existenzsicherung auf der Grundlage agropastoraler* Systeme häufig unangemessen und nicht nachhaltig, insbesondere was die Folgewirkungen von Dürren und den wachsenden Bevölkerungsdruck betrifft. Die Armut ist ein Faktor, der wesentlich zur Beschleunigung der Degradations- und Desertifikationsprozesse beiträgt. Daher muß etwas getan werden, um agropastorale Systeme zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Weideflächen wiederherzustellen und zu verbessern und um alternative Möglichkeiten der Existenzsicherung zu schaffen.

Ziele

12.27 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

12.28 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

12.29 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

12.30 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

12.31 Das Konferenzsekretariat hat die Kosten für diesen Programmbereich in den für Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und für Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung) veranschlagten Kosten berücksichtigt.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

12.32 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

12.33 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

12.34 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Mechanismen entwickeln und aufrechterhalten, welche die Integration von Strategien zur Armutsbekämpfung bei den Bewohnern der von der Wüstenausbreitung bedrohten Gebiete in sektorale und nationale Entwicklungspläne und -programme gewährleisten.

D. Aufstellung umfassender Desertifikationsbekämpfungsprogramme und ihre Einbindung in nationale Entwicklungspläne und die nationale Umweltschutzplanung

Handlungsgrundlage

12.35 In einer Reihe von Entwicklungsländern, in denen ein zunehmendes Vordringen der Wüsten zu beobachten ist, stellt die natürliche Ressourcenbasis die wichtigste Lebensgrundlage dar, von der der gesamte Entwicklungsprozeß abhängt. Die Wechselwirkung zwischen Bodenressourcen und Gesellschaftssystem macht das Problem noch komplexer, was bedeutet, daß für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen ein integriertes Konzept benötigt wird. Aktionspläne zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren sollen auch die umwelt- und entwicklungsspezifischen Managementaspekte mit einbeziehen, um so mit dem Konzept integrierter nationaler Entwicklungspläne und nationaler Umweltschutzaktionspläne übereinzustimmen.

12.36 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

12.37 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

12.38 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der betroffenen Länder bei der Aufstellung nationaler Pläne und Programme unter anderem durch verstärkte Vernetzung fördern.

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

12.39 Die einschlägigen internationalen Organisationen, multilateralen Finanzierungsinstitutionen, nichtstaatlichen Organisationen und bilateralen Organisationen sollen ihre Zusammenarbeit bei der Unterstützung der Ausarbeitung von Desertifikationsprogrammen und deren Integration in nationale Planungsstrategien, bei der Einrichtung nationaler Koordinierungsmechanismen und systematischer Beobachtungsmechanismen und bei der regionalen und globalen Vernetzung dieser Pläne und Mechanismen verstärken.

12.40 Die Generalversammlung soll auf ihrer 47. Tagung ersucht werden, unter ihrer Schirmherrschaft einen zwischenstaatlichen Verhandlungsausschuß einzurichten; dieser soll ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Desertifikation in den von schweren Dürre- und/oder Desertifikationsproblemen heimgesuchten Ländern, insbesondere in Afrika, ausarbeiten, das bis Juni 1994 fertiggestellt sein soll.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

12.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 180 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 90 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

12.42 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

12.43 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen in den betroffenen Ländern unter Heranziehung der vorhandenen Massenmedien, der Bildungsinfrastruktur sowie neugeschaffener oder ausgebauter Beratungsdienste großangelegte und flächendeckende Motivations-/Ausbildungskampagnen für die Desertifikationsbekämpfung einleiten. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die Bevölkerung Zugang zu Informationen über Wüstenbildung und Dürren und zu nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung der Desertifikation hat.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

12.44 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Mechanismen schaffen und aufrechterhalten, um die Koordinierung zwischen den sektoralen Ressorts und Institutionen einschließlich kommunaler Institutionen und geeigneter nichtstaatlicher Organisationen bei der Integration von Desertifikationsbekämpfungsprogrammen in nationale Entwicklungspläne und nationale Umweltaktionspläne zu gewährleisten.

E. Aufstellung umfassender Dürrevorsorge- und Dürrehilfsprogramme einschließlich Selbsthilfemaßnahmen für von Dürre bedrohte Gebiete und Erarbeitung von Programmen zur Bewältigung des Umweltflüchtlingsproblems

Handlungsgrundlage

12.45 In vielen Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, sind Dürren unterschiedlichen Häufigkeits- und Schweregrads ein regelmäßig wiederkehrendes Phänomen. Neben den Verlusten an Menschenleben - etwa 3 Millionen Menschen starben Mitte der achtziger Jahre infolge der Dürreperiode in den südlich der Sahara gelegenen Ländern Afrikas - sind auch die volkswirtschaftlichen Kosten der Dürrekatastrophen in Form von Produktionsverlusten, zweckentfremdeten Produktionsmitteln und der Abzweigung von Entwicklungsgeldern hoch.

12.46 Durch Einführung von Frühwarnsystemen zur Vorhersage von Dürren wird es in Zukunft möglich sein, Vorsorgemaßnahmen gegen Dürren zu ergreifen. Integrierte Strategien auf der Ebene kleinbäuerlicher Betriebe und der Wassereinzugsgebiete wie etwa alternative Landbaumethoden, Bodenerhaltung und Gewässerschutz und die Förderung von Methoden zur Wassergewinnung könnten die Fähigkeit des Bodens, mit extremer Trockenheit fertig zu werden und die Grundbedürfnisse zu decken, verbessern und damit die Zahl der Umweltflüchtlinge und der erforderlichen Hilfsaktionen bei Dürrekatastrophen erheblich verringern. Gleichzeitig sind aber auch Vorsorgemaßnahmen für Hilfen in Zeiten akuten Mangels erforderlich.

Ziele

12.47 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

12.48 In den dürrebedrohten Gebieten sollen die Regierungen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

12.49 Die Regierungen der betroffenen Länder sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

12.50 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die von Dürre bedrohten Gemeinschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

12.51 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,2 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 1,1 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

12.52 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die von Dürre bedrohten Gemeinschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

12.53 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

12.54 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

F. Unterstützung und Förderung der Beteiligung der Bevölkerung und der Umwelterziehung mit den Schwerpunkten Desertifikationsbekämpfung und Dürrefolgenbeseitigung

Handlungsgrundlage

12.55 Die bisherigen Erkenntnisse über Erfolge und Mißerfolge von Programmen und Projekten weisen darauf hin, daß die Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenausbreitung und zum Schutz vor Dürren nur mit Unterstützung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Dazu ist es aber notwendig, über das theoretische Leitbild der Beteiligung der Bevölkerung hinauszugehen und sich auf die Realisierung einer tatsächlichen aktiven Einbeziehung der Menschen zu konzentrieren, die ihren Ursprung in der Partnerschaftsidee hat. Dies bedeutet Aufgabenteilung und gemeinsames Engagement aller Beteiligten. In diesem Kontext soll der vorliegende Programmbereich als unverzichtbares unterstützendes Element aller Maßnahmen zur Bekämpfung der Desertifikation und der Dürren betrachtet werden.

Ziele

12.56 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

12.57 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

12.58 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

12.59 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

12.60 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 500 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

12.61 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen die Erschließung des vorhandenen lokalen Wissens und den Technologietransfer fördern.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

12.62 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

12.63 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Mitglieder ländlicher kommunaler Organisationen unterstützen und ausbilden und die Zahl der auf lokaler Ebene tätigen Berater erhöhen.


Amerkungen
** Anm. d. Übers.: Viehhaltung, integriert in den Ackerbau.
** Anm. d. Übers.: Auch im Deutschen gebräuchlicher Begriff, unter dem eine kurze, schnelle Erhebung der ländlichen Gegebenheiten zu verstehen ist.
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