12.1 Empfindliche Ökosysteme sind wichtige Naturräume mit einzigartigen Merkmalen und Ressourcen. Zu diesen Ökosystemen zählen Wüsten, semiaride Gebiete, Berge, Feuchtgebiete, kleine Inseln und bestimmte Küstenbereiche. Die meisten dieser Ökosysteme umfassen eine ganze Region und überschreiten dabei Ländergrenzen. Das vorliegende Kapitel befaßt sich mit den Fragen von Landressourcen in Wüstengebieten und ariden, semiariden und trockenen subhumiden Regionen. Auf die Frage der nachhaltigen Entwicklung von Bergregionen wird in Kapitel 13 der Agenda 21 eingegangen; Inseln und Küstengebiete werden in Kapitel 17 behandelt.
12.2 Unter Wüstenbildung (Desertifikation) ist die Schädigung des Bodens (Degradation) in ariden, semiariden und trockenen subhumiden Regionen aufgrund verschiedener Einflußfaktoren, darunter auch Klimaschwankungen und menschliches Handeln, zu verstehen. Etwa ein Sechstel der Weltbevölkerung, 70 Prozent aller Trockengebiete mit einer Gesamtfläche von 3,6 Milliarden Hektar und ein Viertel der gesamten Bodenfläche der Erde sind von Wüstenbildung betroffen. Sichtbarste Folge der Desertifikation sind neben der ausgedehnten Armut die zunehmende Schädigung von 3,3 Milliarden Hektar der gesamten Weidefläche, was einem Anteil von 73 Prozent des Weidelandes mit geringer Tragfähigkeit für Menschen und Tiere entspricht; die Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit und des Bodengefüges auf einem Flächenanteil von etwa 47 Prozent der Trockengebiete, die als Grenzertragsstandorte für den Feldbau mit natürlicher Bewässerung genutzt werden; und schließlich die Verschlechterung bewässerter Ackerböden, die etwa 30 Prozent der Trockengebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und hohem landwirtschaftlichem Ertragspotential ausmachen.
12.3 Vorrang bei der Bekämpfung der Wüstenausbreitung sollen Vorbeugemaßnahmen auf Flächen haben, die noch nicht beeinträchtigt oder bisher nur gering geschädigt sind. Die stark geschädigten Gebiete sollen dabei allerdings nicht außer acht gelassen werden. Ein unverzichtbarer Faktor bei der Bekämpfung der Wüstenausbreitung und der Dürren ist die Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften, der ländlichen Organisationen, der nationalen Regierungen, der nichtstaatlichen Organisationen und internationaler und regionaler Organisationen.
12.4 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:
b) Bekämpfung der zunehmenden Bodenzerstörung unter anderem durch verstärkte Bodenerhaltungs-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen;
c) Entwicklung und Verstärkung integrierter Entwicklungsprogramme zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung in von der Desertifikation bedrohten Gebieten;
d) Aufstellung umfassender Desertifikationsbekämpfungsprogramme und ihre Einbindung in nationale Entwicklungspläne und die nationale Umweltschutzplanung;
e) Aufstellung umfassender Dürrevorsorge- und Dürrehilfsprogramme einschließlich Selbsthilfemaßnahmen für von Dürrekatastrophen bedrohte Gebiete und Erarbeitung von Programmen zur Bewältigung des Umweltflüchtlingsproblems;
f) Unterstützung und Förderung der Beteiligung der Bevölkerung und der Umwelterziehung mit den Schwerpunkten Desertifikationsbekämpfung und Dürrefolgenbeseitigung.
12.5 Die vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) 1977, 1984 und 1991 durchgeführten weltweiten Bewertungen der aktuellen Lage und der Geschwindigkeit des Vordringens der Wüsten haben Hinweise auf einen Mangel an Basiswissen über Desertifikationsprozesse ergeben. Sachgerechte weltweite Beobachtungssysteme sind bei der Ausarbeitung und Durchführung wirksamer Desertifikationsbekämpfungsprogramme überaus hilfreich. Die vorhandenen Möglichkeiten bestehender internationaler, regionaler und nationaler Institutionen, insbesondere in den Entwicklungsländern, sachdienliche Informationen zu beschaffen und auszutauschen, sind begrenzt. Ein integriertes und koordiniertes Informations- und Beobachtungssystem, das sich dafür geeigneter Techniken bedient und den globalen, regionalen, nationalen und lokalen Bereich abdeckt, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Desertifikationsdynamik und der Dürreprozesse. Ebenso groß ist seine Bedeutung für die Konzipierung angemessener Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren und zur Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen.
12.6 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Ausbau regionaler und globaler Beobachtungsnetze im Verbund mit der Entwicklung nationaler Systeme zur Beobachtung der durch Klimaschwankungen und anthropogene Einflüsse hervorgerufenen Bodendegradation und Wüstenausbreitung und Ausweisung vorrangiger Handlungsbereiche;
c) Einführung eines Überwachungssystems auf nationaler und internationaler Ebene zur fortlaufenden Überwachung der Desertifikation und der Bodendegradation mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in den betroffenen Gebieten zu verbessern.
12.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die Zustandsbewertungen auf nationaler, Gliedstaat-/ Provinz- und kommunaler Ebene intensivieren und die Zusammenarbeit/Vernetzung zwischen vorhandenen Umweltinformations- und -überwachungssystemen wie etwa Earthwatch sowie dem Observatoire Sahara et Sahel gewährleisten;
c) die bei nationalen Institutionen vorhandenen Kapazitäten zur Analyse von Umweltdaten ausbauen, damit auf nationaler Ebene die ökologischen Veränderungen kontinuierlich überwacht und Umweltinformationen kontinuierlich erfaßt werden können.
12.8 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die Wechselwirkungen zwischen den sozioökonomischen Auswirkungen des Klimas, der Dürren und der Wüstenbildung prüfen und untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen als Grundlage für konkrete Maßnahmen verwenden.
12.9 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) nationale, regionale und globale Programme zur integrierten Erfassung von Daten sowie Forschungsnetze, die Zustandsbewertungen über die Degradation von Böden und Flächen durchführen, unterstützen;
c) nationale und regionale meteorologische und hydrologische Netzwerke und Überwachungssysteme ausbauen, um eine angemessene Erfassung von Grundlageninformationen und eine ausreichende Kommunikation zwischen nationalen, regionalen und internationalen Zentren zu gewährleisten.
12.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
(b) eine umfassende Datenbankeinheit mit Daten über den Stand der Wüstenausbreitung, der Bodenschädigung und der Bevölkerungssituation einrichten, die sowohl physikalische als auch sozioökonomische Parameter enthält. Als Grundlage könnten vorhandene und, sofern erforderlich, zusätzliche Einrichtungen wie etwa die von Earthwatch und anderen Informationssystemen internationaler, regionaler und nationaler Institutionen dienen, die zu diesem Zweck erweitert werden müßten;
(c) Eckwerte bestimmen und Indikatoren für die Fortschrittskontrolle festlegen, mit deren Hilfe die Arbeit lokaler und regionaler Organisationen bei der Feststellung von im Kampf gegen die Wüstenausbreitung erzielten Fortschritten erleichtert wird. Besondere Beachtung gebührt dabei Indikatoren für die lokale Beteiligung.
12.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 350 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 175 Millionen Dollar in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
12.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations- und Dürrefragen befaßten einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) integrierte Informationssysteme für die Umweltüberwachung, die ökologische Bilanzierung und Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickeln.
c) internationale Einrichtungen sollen mit den nationalen Regierungen bei der Beschaffung und Entwicklung angepaßter Technologien für die Überwachung und Bekämpfung der Dürren und der Wüstenbildung zusammenarbeiten.
12.13 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations- und Dürrefragen befaßten internationalen und regionalen Organisationen das technische und fachliche Können der mit der Überwachung und der Abschätzung von Desertifikations- und Dürreprozessen betrauten Kräfte weiterentwickeln.
12.14 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations- und Dürrefragen befaßten internationalen und regionalen Organisationen
b) die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung, insbesondere der Frauen und der Jugend, an der Erfassung und Nutzung von Umweltinformationen durch Aufklärung und Bewußtseinsbildung fördern.
12.15 Etwa 3,6 Milliarden Hektar, d.h. etwa 70 Prozent der Gesamtfläche der weltweit vorhandenen Trockenzonen beziehungsweise fast ein Viertel der gesamten Landfläche der Erde sind von der Desertifikation bedroht. Im Kampf gegen das Vordringen der Wüsten auf die für die Weidewirtschaft und für den Regenfeldbau genutzten Flächen und auf Bewässerungsgebiete sollen in noch nicht oder nur in geringem Maße betroffenen Gebieten Vorbeugemaßnahmen ergriffen werden, während auf mäßig geschädigten Flächen durch entsprechende Abhilfemaßnahmen die Ertragsfähigkeit der Böden erhalten werden soll. Sanierungsmaßnahmen sind angezeigt, wenn stark bis sehr stark geschädigte Trockenzonen wiederhergestellt werden sollen.
12.16 Durch eine zunehmend dichtere Vegetationsdecke würde die Wasserbilanz in den Trockengebieten verbessert und stabilisiert und die Qualität und Ertragskraft des Bodens bewahrt. Der vorbeugende Schutz noch nicht geschädigter Flächen und die Einleitung von Abhilfe- und Sanierungsmaßnahmen in mäßig bis stark geschädigten Trockenzonen einschließlich der durch Wanderdünen gefährdeten Gebiete könnte durch Einführung umwelt- und sozialverträglicher, ausgewogener und wirtschaftlich tragbarer Landnutzungssysteme erreicht werden. Damit würde die Tragfähigkeit der Flächen verbessert und die Erhaltung des biotischen Potentials in labilen Ökosystemen sichergestellt.
12.17 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Sanierung mäßig bis stark geschädigter Trockenzonen zur Ermöglichung einer produktiven Nutzung und zur langfristigen Erhaltung ihrer Produktivität für eine agropastorale/agroforstwirtschaftliche Entwicklung unter anderem durch Bodenerhaltungs- und Gewässerschutzmaßnahmen;
c) Schaffung einer dichteren Vegetationsdecke und Unterstützung der Bewirtschaftung der biotischen Ressourcen in von Wüstenbildung und Dürren betroffenen oder bedrohten Regionen, insbesondere durch Maßnahmen wie etwa Aufforstungen/Wiederaufforstungen, Agroforstwirtschaft, Kommunalwaldwirtschaft und Vegetationsschutzmaßnahmen;
d) Verbesserung der Bewirtschaftung der Waldressourcen einschließlich der Brennholzvorräte und Verringerung des Brennholzverbrauchs durch rationellere Nutzung und Erhaltung und durch Förderung, Erschließung und Nutzung anderer Energieträger, darunter auch alternativer Energien.
12.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
ii) standortgerechte, umweltverträgliche und wirtschaftlich tragbare landwirtschaftliche und weidewirtschaftliche Technologien; und
iii) eine verbesserte Bewirtschaftung der Böden und der Wasserressourcen;
b) beschleunigte Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprogramme unter Verwendung dürreresistenter und raschwüchsiger - insbesondere standortheimischer - Arten einschließlich Leguminosen und sonstigen Arten im Verbund mit auf kommunaler Basis organisierten agroforstwirtschaftlichen Programmen durchführen. In diesem Zusammenhang soll die Schaffung umfangreicher Aufforstung- und Wiederaufforstungsprogramme insbesondere im Zusammenhang mit der Anlage von Grüngürteln erwogen werden, wobei die zahlreichen Vorteile solcher Maßnahmen zu berücksichtigen sind;
c) zusätzlich zu den in Punkt 19 Buchstabe a genannten Maßnahmen dringliche direkte Abhilfemaßnahmen in mäßig bis stark geschädigten Trockenzonen ergreifen, um deren Ertragsfähigkeit wiederherzustellen und dauerhaft aufrechtzuerhalten;
d) verbesserte Bodenbewirtschaftungs-, Wasserwirtschafts-, und Anbausysteme zur Bekämpfung der Versalzung bestehender künstlich bewässerter Anbauflächen unterstützen, für den Regenfeldbau genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen stabilisieren und in der Landnutzung verbesserte Bodenbewirtschaftungs-/Anbausysteme einführen;
e) die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich der Weideflächen unter Beteiligung der Bevölkerung fördern, um ausgehend von neuen oder angepaßten heimischen Technologien sowohl die Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung als auch die Schutzziele erfüllen zu können;
f) den In-situ-Schutz und die In-situ-Erhaltung spezieller Lebensräume durch Gesetz und mit anderen Mitteln fördern, um die Wüstenausbreitung zu bekämpfen und gleichzeitig den Schutz der biologischen Vielfalt zu gewährleisten;
g) Investitionen in die Waldentwicklung in Trockengebieten durch diverse Anreize einschließlich gesetzlicher Maßnahmen fördern und unterstützen;
h) die Erschließung und Nutzung von Energiequellen fördern, mit deren Hilfe der Druck auf die Holzressourcen verringert werden kann, einschließlich alternativer Energieträger und brennstoffsparender Herde.
12.19 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) unter gebührender Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten dürreresistente, raschwüchsige und ertragreiche Pflanzensorten entwickeln, testen und einführen, die den Umweltbedingungen in den betreffenden Regionen angepaßt sind.
12.20 Die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen, internationale und regionale Organisationen, nichtstaatliche Organisationen und bilaterale Einrichtungen sollen
b) regionale und subregionale Aktivitäten zur Entwicklung und Verbreitung von Technologien, im Bereich der Ausbildung und der Programmdurchführung unterstützen, um der Bodenzerstörung in Trockenzonen Einhalt zu gebieten.
12.21 Die betroffenen nationalen Regierungen, die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen und bilaterale Organisationen sollen die koordinierende Rolle der zu diesem Zweck eingerichteten subregionalen zwischenstaatlichen Organisationen wie etwa CILSS, IGADD, SADCC und der Union Maghreb Arab im Rahmen der Bekämpfung der Bodenschädigung in den Trockenzonen stärken.
12.22 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 6 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
12.23 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die lokalen Gemeinschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) soweit durchführbar, integrierte Forschungsprogramme über den Schutz, die Wiederherstellung und die Erhaltung der Wasser- und Bodenressourcen und die Bodenbewirtschaftung fördern.
12.24 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und unterstaatliche Gebietskörperschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:
b) die Schaffung leistungsfähiger Beratungseinrichtungen in von der Wüstenausbreitung und von Dürren bedrohten Regionen fördern, insbesondere zur Unterweisung von Bauern und Weidetierhaltern im besseren Umgang mit den Boden- und Wasserressourcen in Trockengebieten.
12.25 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die örtlichen Gemeinden sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:
b) auf kommunaler Ebene tätige Organisationen der Bevölkerung, insbesondere der Bauern und der Weidetierhalter, fördern;
12.26 In den von der Wüstenbildung und von Dürren bedrohten Regionen kann mit den gegenwärtigen Formen der Existenzsicherung und der Ressourcennutzung kein angemessener Lebensstandard aufrechterhalten werden. In den meisten ariden und semiariden Gebieten sind die traditionellen Formen der Existenzsicherung auf der Grundlage agropastoraler* Systeme häufig unangemessen und nicht nachhaltig, insbesondere was die Folgewirkungen von Dürren und den wachsenden Bevölkerungsdruck betrifft. Die Armut ist ein Faktor, der wesentlich zur Beschleunigung der Degradations- und Desertifikationsprozesse beiträgt. Daher muß etwas getan werden, um agropastorale Systeme zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Weideflächen wiederherzustellen und zu verbessern und um alternative Möglichkeiten der Existenzsicherung zu schaffen.
12.27 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Verbesserung der Produktionssysteme, um im Rahmen bewährter Programme zur Erhaltung der nationalen Ressourcen und im Rahmen eines integrierten Konzepts der ländlichen Entwicklung eine höhere Produktivität zu erzielen;
c) Schaffung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung als Voraussetzung für die Verringerung des Drucks auf die Bodenressourcen bei gleichzeitiger Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten, insbesondere für ländliche Bevölkerungsgruppen, und damit Verbesserung ihres Lebensstandards.
12.28 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) für die Dorfverwaltung und die Bewirtschaftung der Weideflächen verantwortliche ländliche Organisationen schaffen oder ausbauen;
c) lokale, nationale und sektorübergreifende Mechanismen zur Bewältigung der aus der Bodenbesitzstruktur - ausgedrückt in Landnutzung und Eigentumsrechten - erwachsenden Konsequenzen für Umwelt und Entwicklung schaffen und weiterentwickeln. Besondere Berücksichtigung gebührt dem Schutz der Eigentumsrechte der auf dem Lande lebenden Frauen und der Hirten- und Nomadengemeinschaften;
d) Dorfverbände gründen oder erweitern, die sich schwerpunktmäßig mit im gemeinsamen weidewirtschaftlichen Interesse liegenden Aktivitäten befassen (Erwerbsgartenbau, Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Nutzvieh, Herdenhaltung usw.);
e) das ländliche Kreditwesen fördern und den Sparwillen auf dem Lande durch Einrichtung ländlicher Bankensysteme aktivieren;
f) durch Beteiligung der örtlichen Bevölkerung eine entsprechende Infrastruktur und lokale Produktions- und Vermarktungskapazitäten aufbauen, um alternative Existenzsicherungsmöglichkeiten und die Bekämpfung der Armut zu unterstützen;
g) einen revolvierenden Fonds für die Kreditvergabe an ländliche Unternehmer und örtliche Gruppen einrichten, um so die Schaffung von Möglichkeiten der kleinindustriellen Heimarbeit beziehungsweise kleingewerblicher Betriebe und die Gewährung von Krediten für landwirtschaftliche Produktionsmittel im agropastoralen Bereich zu erleichtern.
12.29 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) eine Bestandsaufnahme der natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser und Vegetation) und des Ausmaßes der Ressourcenschädigung durchführen, wobei in erster Linie auf das Wissen der örtlichen Bevölkerung zurückgegriffen wird (zum Beispiel "rapid rural appraisals**");
c) Informationen über technische Leistungspakete verbreiten, die an die jeweiligen sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen angepaßt sind;
d) den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Informationen über die Entwicklung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung mit anderen agroökologischen Regionen fördern.
12.30 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die Durchführung der von der Gemeinschaft der internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen finanzierten Programme und Projekte zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung eines alternativen Systems der Existenzsicherung koordinieren und harmonisieren.
12.31 Das Konferenzsekretariat hat die Kosten für diesen Programmbereich in den für Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und für Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung) veranschlagten Kosten berücksichtigt.
12.32 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die regelmäßige nationale, regionale und interregionale Kommunikation und den regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen landwirtschaftlichen Beratern und Forschern erleichtern;
c) die Einführung und den Gebrauch von Technologien zur Schaffung alternativer Einkommensquellen unterstützen und fördern.
12.33 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) landwirtschaftliche Berater in das partizipative Konzept einer integrierten Bodenbewirtschaftung einführen.
12.34 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Mechanismen entwickeln und aufrechterhalten, welche die Integration von Strategien zur Armutsbekämpfung bei den Bewohnern der von der Wüstenausbreitung bedrohten Gebiete in sektorale und nationale Entwicklungspläne und -programme gewährleisten.
12.35 In einer Reihe von Entwicklungsländern, in denen ein zunehmendes Vordringen der Wüsten zu beobachten ist, stellt die natürliche Ressourcenbasis die wichtigste Lebensgrundlage dar, von der der gesamte Entwicklungsprozeß abhängt. Die Wechselwirkung zwischen Bodenressourcen und Gesellschaftssystem macht das Problem noch komplexer, was bedeutet, daß für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen ein integriertes Konzept benötigt wird. Aktionspläne zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren sollen auch die umwelt- und entwicklungsspezifischen Managementaspekte mit einbeziehen, um so mit dem Konzept integrierter nationaler Entwicklungspläne und nationaler Umweltschutzaktionspläne übereinzustimmen.
12.36 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Entwicklung strategischer Planungsrahmen für die Erschließung, den Schutz und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in Trockengebieten und ihre Integration in die nationale Entwicklungsplanung; dazu gehören auch nationale Pläne zur Desertifikationsbekämpfung und Umweltaktionspläne für die am stärksten von der Wüstenausbreitung bedrohten Länder;
c) Einleitung eines langfristigen Prozesses zur Umsetzung und Überwachung der die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen betreffenden Strategien;
d) Ausbau der regionalen und internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Wüstenbildung unter anderem durch Einführung gesetzlicher und anderer Instrumentarien.
12.37 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) nationale Aktionspläne für die Desertifikationsbekämpfung aufstellen und gegebenenfalls als festen Bestandteil in nationale Entwicklungspläne und nationale Umweltaktionsprogramme einbeziehen;
c) eine Politik umsetzen, die auf eine verbesserte Landnutzung, eine angemessene Bewirtschaftung von Gemeindeland, die Schaffung von Anreizen für Kleinbauern und Weidetierhalter, eine stärkere Beteiligung der Frauen und die Unterstützung privater Investitionen in die Entwicklung von Trockengebieten ausgerichtet ist;
d) die Koordinierung zwischen den auf staatlicher und kommunaler Ebene mit Wüstenbekämpfungsprogrammen betrauten Ressorts und Institutionen zu gewährleisten.
12.38 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der betroffenen Länder bei der Aufstellung nationaler Pläne und Programme unter anderem durch verstärkte Vernetzung fördern.
12.39 Die einschlägigen internationalen Organisationen, multilateralen Finanzierungsinstitutionen, nichtstaatlichen Organisationen und bilateralen Organisationen sollen ihre Zusammenarbeit bei der Unterstützung der Ausarbeitung von Desertifikationsprogrammen und deren Integration in nationale Planungsstrategien, bei der Einrichtung nationaler Koordinierungsmechanismen und systematischer Beobachtungsmechanismen und bei der regionalen und globalen Vernetzung dieser Pläne und Mechanismen verstärken.
12.40 Die Generalversammlung soll auf ihrer 47. Tagung ersucht werden, unter ihrer Schirmherrschaft einen zwischenstaatlichen Verhandlungsausschuß einzurichten; dieser soll ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Desertifikation in den von schweren Dürre- und/oder Desertifikationsproblemen heimgesuchten Ländern, insbesondere in Afrika, ausarbeiten, das bis Juni 1994 fertiggestellt sein soll.
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
12.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 180 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 90 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
12.42 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) anwendungsorientierte Untersuchungen über die Integration von Umwelt- und Entwicklungsmaßnahmen in nationale Entwicklungspläne durchführen.
12.43 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen in den betroffenen Ländern unter Heranziehung der vorhandenen Massenmedien, der Bildungsinfrastruktur sowie neugeschaffener oder ausgebauter Beratungsdienste großangelegte und flächendeckende Motivations-/Ausbildungskampagnen für die Desertifikationsbekämpfung einleiten. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die Bevölkerung Zugang zu Informationen über Wüstenbildung und Dürren und zu nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung der Desertifikation hat.
12.44 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Mechanismen schaffen und aufrechterhalten, um die Koordinierung zwischen den sektoralen Ressorts und Institutionen einschließlich kommunaler Institutionen und geeigneter nichtstaatlicher Organisationen bei der Integration von Desertifikationsbekämpfungsprogrammen in nationale Entwicklungspläne und nationale Umweltaktionspläne zu gewährleisten.
12.45 In vielen Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, sind Dürren unterschiedlichen Häufigkeits- und Schweregrads ein regelmäßig wiederkehrendes Phänomen. Neben den Verlusten an Menschenleben - etwa 3 Millionen Menschen starben Mitte der achtziger Jahre infolge der Dürreperiode in den südlich der Sahara gelegenen Ländern Afrikas - sind auch die volkswirtschaftlichen Kosten der Dürrekatastrophen in Form von Produktionsverlusten, zweckentfremdeten Produktionsmitteln und der Abzweigung von Entwicklungsgeldern hoch.
12.46 Durch Einführung von Frühwarnsystemen zur Vorhersage von Dürren wird es in Zukunft möglich sein, Vorsorgemaßnahmen gegen Dürren zu ergreifen. Integrierte Strategien auf der Ebene kleinbäuerlicher Betriebe und der Wassereinzugsgebiete wie etwa alternative Landbaumethoden, Bodenerhaltung und Gewässerschutz und die Förderung von Methoden zur Wassergewinnung könnten die Fähigkeit des Bodens, mit extremer Trockenheit fertig zu werden und die Grundbedürfnisse zu decken, verbessern und damit die Zahl der Umweltflüchtlinge und der erforderlichen Hilfsaktionen bei Dürrekatastrophen erheblich verringern. Gleichzeitig sind aber auch Vorsorgemaßnahmen für Hilfen in Zeiten akuten Mangels erforderlich.
12.47 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Beschleunigung der Transfer von Frühwarninformationen an Entscheidungsträger und Landnutzer, um den betroffenen Ländern die Möglichkeit zu geben, bei Dürren entsprechende Interventionsstrategien zum Einsatz zu bringen;
c) Dürrehilfsprogramme und Möglichkeiten zur Bewältigung des Umweltflüchtlingsproblems erarbeiten und in die nationale und regionale Entwicklungsplanung einbinden.
12.48 In den dürrebedrohten Gebieten sollen die Regierungen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die nationalen und regionalen Kapazitäten im Bereich der Agrometeorologie und für die Anbauplanung in Notfallsituationen verbessern. Die Agrometeorologie verknüpft die Häufigkeit, den Inhalt und den regionalen Erfassungsbereich von Wettervorhersagen mit den Vorgaben der Anbauplanung und der Anbauberatung;
c) ländliche Projekte zur Bereitstellung kurzfristiger Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten für dürregeschädigte Haushalte planen. Der Verlust des Einkommens und des Rechts auf Nahrungsmittelversorgung sind eine häufig vorkommende Ursache von Not in Dürrezeiten. Ländliche Beschäftigungsmöglichkeiten tragen zur Schaffung des für den Kauf von Nahrungsmitteln für arme Haushalte erforderlichen Einkommens bei;
d) sofern erforderlich, Vorsorgemaßnahmen für die Nahrungs- und Futterverteilung und Wasserversorgung treffen;
e) haushaltstechnische Mechanismen zur kurzfristigen Bereitstellung von Mitteln für Dürrehilfen einrichten;
f) Sicherheitsvorkehrungen für die anfälligsten Haushalte treffen.
12.49 Die Regierungen der betroffenen Länder sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) anwendungsorientierte Forschung zur Untersuchung von Möglichkeiten der Reduzierung des Wasserverlusts aus dem Boden und der Erhöhung der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden und von Methoden zur Wassergewinnung in dürregefährdeten Gebieten betreiben;
c) nationale Frühwarnsysteme unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Risikokartierung, Fernerkundung, agrometeorologische Modellierung, integrierte multidisziplinäre Ernteprognoseverfahren und rechnergestützte Angebots-/Nachfrageanalysen für Nahrungsmittel ausbauen.
12.50 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die von Dürre bedrohten Gemeinschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:
b) agrohydrologische und agrometeorologische Programme der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), das Programm von AGRHYMET (Regional Training Centre for Agrometeorology and Operational Hydrology and their Applications), Dürreüberwachungszentren und ACMAD (African Centre of Meteorological Applications for Development) sowie die Bemühungen der Regionalorganisation CILSS und der IGADD unterstützen;
c) Programme der FAO und andere Programme zur Errichtung von nationalen Frühwarnsystemen und Hilfsprogrammen zur Ernährungssicherung unterstützen;
d) den von bestehenden regionalen Programmen abgedeckten Bereich und die Aktivitäten der zuständigen Organe und Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa des Welternährungsprogramms (WFP), des Amtes des Koordinators der Vereinten Nationen für Katastrophenhilfe (UNDRO) und des Büros der Vereinten Nationen für die Sudan-Sahel-Region (UNSO) sowie nichtstaatlicher Organisationen stärken und erweitern, um die Folgen von Dürren und Katastrophen zu mildern.
12.51 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,2 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 1,1 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
12.52 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die von Dürre bedrohten Gemeinschaften sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen:
b) das nationale, regionale und lokale interdisziplinäre Forschungs- und Ausbildungspotential für dürrespezifische Vorsorgestrategien stärken und ausbauen.
12.53 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die Forschung und die vorhandenen nationalen Ausbildungskapazitäten zur Bewertung der Auswirkungen von Dürren verstärken und Methoden für die Vorhersage von Dürren entwickeln.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
12.54 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) interministerielle Verbindungen und Koordinierungsstellen für die Dürreüberwachung, für Wirkungsanalysen und für die Verwaltung von Dürrehilfsprogrammen schaffen.
12.55 Die bisherigen Erkenntnisse über Erfolge und Mißerfolge von Programmen und Projekten weisen darauf hin, daß die Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenausbreitung und zum Schutz vor Dürren nur mit Unterstützung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Dazu ist es aber notwendig, über das theoretische Leitbild der Beteiligung der Bevölkerung hinauszugehen und sich auf die Realisierung einer tatsächlichen aktiven Einbeziehung der Menschen zu konzentrieren, die ihren Ursprung in der Partnerschaftsidee hat. Dies bedeutet Aufgabenteilung und gemeinsames Engagement aller Beteiligten. In diesem Kontext soll der vorliegende Programmbereich als unverzichtbares unterstützendes Element aller Maßnahmen zur Bekämpfung der Desertifikation und der Dürren betrachtet werden.
12.56 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Schaffung und Förderung einer echten Partnerschaft zwischen den Regierungsbehörden auf nationaler und lokaler Ebene, anderen Trägerorganisationen, nichtstaatlichen Organisationen und den von Dürren und Wüstenausbreitung betroffenen Landnutzern, wobei letzteren eine verantwortliche Rolle innerhalb des Planungs- und Durchführungsprozesses zu übertragen ist, damit sie vollen Nutzen aus Entwicklungsprojekten ziehen können;
c) Gewährleistung, daß die Partner Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse, Ziele und Ansichten des anderen haben, indem eine Vielzahl von Möglichkeiten wie etwa Ausbildung, öffentliche Bewußtseinsbildung und ein offen geführter Dialog angeboten werden;
d) Unterstützung örtlicher Gemeinschaften in ihren Bemühungen um die Bekämpfung der Wüstenausbreitung und Heranziehung des Wissens und des Erfahrungsschatzes der betroffenen Bevölkerungen, wobei die volle Mitwirkung der Frauen und der eingeborenen Bevölkerung zu gewährleisten ist.
12.57 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) Strukturen für die Beratung und Beteiligung von Landnutzern und für den Ausbau des an der Basis vorhandenen Potentials zur Identifizierung und/oder Beteiligung an der Identifizierung und Planung von Maßnahmen schaffen und nutzen;
c) in Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften spezifische Programm-/Projektziele konkretisieren und lokale Managementpläne unter Berücksichtigung von Fortschrittskontrollen erarbeiten, wodurch gegebenenfalls die Möglichkeit gegeben ist, die Projektkonzeption zu ändern oder Managementverfahren zu ändern;
d) gesetzliche, institutionelle/organisatorische und finanzielle Maßnahmen einführen, um die Beteiligung von Landnutzern und den Zugang zu Bodenressourcen zu gewährleisten;
e) günstige Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen wie etwa Kreditangebote und Absatzmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung schaffen und/oder erweitern;
f) Ausbildungsprogramme erarbeiten, um das Bildungsniveau und die Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere der Frauen und der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, unter anderem durch Alphabetisierung und berufliche Qualifizierung zu heben beziehungsweise zu verstärken;
g) ein ländliches Bankenwesen schaffen, um der ländlichen Bevölkerung, insbesondere Frauen und eingeborenen Bevölkerungsgruppen, bessere Zugangsmöglichkeiten zu Krediten zu verschaffen und die Sparbereitschaft auf dem Lande zu fördern;
h) geeignete politische Maßnahmen ergreifen, um die private und öffentliche Investitionstätigkeit anzukurbeln.
12.58 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die Heranbildung technologischen Know-hows vorantreiben, wobei der Schwerpunkt auf angepaßten und intermediären Technologien liegen soll;
c) die Ergebnisse anwendungsorientierter Forschung über Wasser- und Bodenfragen, angepaßte Arten, Agrartechniken und technologisches Know-how weitergeben.
12.59 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) Mechanismen zur Erleichterung der Zusammenarbeit im Technologiebereich schaffen und eine solche Zusammenarbeit als Bestandteil aller ausländischen Unterstützungsleistungen und Aktivitäten im Zusammenhang mit Projekten der Technischen Hilfe im öffentlichen und privaten Sektor fördern;
c) die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Handlungsträgern von Umwelt- und Entwicklungsprogrammen fördern;
d) die Bildung repräsentativer Organisationsstrukturen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen unterstützen.
12.60 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 500 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
12.61 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen die Erschließung des vorhandenen lokalen Wissens und den Technologietransfer fördern.
12.62 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) das Bildungsniveau des öffentlichen Schulwesens heben.
12.63 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Mitglieder ländlicher kommunaler Organisationen unterstützen und ausbilden und die Zahl der auf lokaler Ebene tätigen Berater erhöhen.