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Kapitel 11

Bekämpfung der Endwaldung

PROGRAMMBEREICHE

A. Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle und Funktionen aller Waldarten, Waldgebiete und Gehölzflächen

Handlungsgrundlage

11.1 Die politischen Konzepte, Verfahren und Mechanismen zur Unterstützung und Stärkung der vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rolle der Bäume, Wälder und Waldgebiete weisen gravierende Schwachpunkte auf. Viele Industrieländer sind mit den Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft und Brandschäden in ihren Wäldern konfrontiert. Häufig sind wirksamere Maßnahmen und Ansätze auf nationaler Ebene erforderlich, um Verbesserungen und eine größere Harmonisierung in folgenden Bereichen zu erreichen: bei der Erarbeitung von politischen Handlungskonzepten, Plänen und Programmen, bei gesetzlichen Maßnahmen und Instrumentarien, bei Entwicklungsstrukturen, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere der Frauen und der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, bei der Einbeziehung der Jugend, bei der Rolle des privaten Sektors, örtlicher Organisationen, nichtstaatlicher Organisationen sowie Genossenschaften, bei der Heranbildung fachspezifischer und fachübergreifender Fähigkeiten und der verstärkten Qualifizierung der Menschen, bei der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Öffentlichkeit, beim vorhandenen Forschungspotential und seiner Unterstützung, bei den Verwaltungsstrukturen und -mechanismen, wozu auch die sektorübergreifende Koordinierung, Dezentralisierung und Aufgabenverteilung sowie Anreizsysteme gehören, und schließlich bei der Transfer von Informationen und der Öffentlichkeitsarbeit. Dies ist besonders wichtig, will man zu einem vernünftigen und ganzheitlichen Ansatz für die nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Wälder kommen. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle der Wälder und Waldgebiete durch eine angemessene und angepaßte Stärkung der Institutionen ist in vielen Berichten, Beschlüssen und Empfehlungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO), des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltbank, der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (IUCN) und anderer Organisationen wiederholt betont worden.

Ziele

11.2 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

11.3 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler, subregionaler und internationaler Organisationen gegebenenfalls die institutionellen Möglichkeiten zur Unterstützung der vielfältigen Rolle und Funktionen aller Wald- und Vegetationsarten einschließlich aller dazugehörigen Flächen und forstlichen Ressourcen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung und der Umwelterhaltung in allen Bereichen ausbauen. Dies soll - sofern möglich und notwendig - durch den Ausbau und/oder die Änderung der vorhandenen Strukturen und Regelungen und durch Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung ihrer jeweiligen Funktionen geschehen. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören:

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

11.4 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene, gegebenenfalls mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit internationalen, regionalen, subregionalen und bilateralen Organisationen, ausreichende Datenbestände und Basisinformationen erfassen, die für die Planung und die Programmauswertung benötigt werden. Zu den konkreteren Maßnahmen gehören:

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

11.5 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die Institutionen sollen bei der Bereitstellung von Fachwissen, anderer Unterstützung und bei der Förderung internationaler Forschungsaktivitäten zusammenarbeiten, um insbesondere den Technologietransfer und die fachspezifische Ausbildung zu verbessern und den Zugriff auf vorhandene Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Es ist notwendig, die gegenseitige Abstimmung zu verbessern und die Leistungsfähigkeit der bestehenden, mit forstwirtschaftlichen Fragen befaßten internationalen Organisationen zu steigern, soweit es um die technische Zusammenarbeit mit interessierten Ländern und ihre Unterstützung bei der Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der Wälder geht.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

11.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 2,5 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 860 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

11.7 Die genannten Planungs-, Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen stellen sowohl die wissenschaftliche und technische Grundlage für die Umsetzung dieses Programmbereichs als auch dessen Ergebnis dar. Die im Rahmen des Programms geschaffenen Systeme und Methoden und das dabei gewonnene Wissen werden eine Steigerung der Effizienz mit sich bringen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören folgende:

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

11.8 Die forstliche Aus- und Fortbildung mit ihren einzelnen Komponenten wird einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen leisten. Zu diesen Komponenten gehören:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

11.9 Dieser Programmbereich befaßt sich speziell mit dem Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten im forstlichen Bereich, und alle aufgeführten Programmaktivitäten dienen diesem einen Zweck. Die Möglichkeiten vorhandener Systeme und Erfahrungen sollen bei der Schaffung neuer und verstärkter Kapazitäten voll und ganz ausgeschöpft werden.

B. Verbesserung des Schutzes, der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder und Begrünung degradierter Flächen durch Wiederherstellung von Wäldern, Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und andere Sanierungsmaßnahmen

Handlungsgrundlage

11.10 Überall in der Welt waren und sind die Wälder durch die unkontrollierte Zerstörung und die Umwandlung in andere Nutzungsformen bedroht, die durch wachsende Bedürfnisse der Menschen, die Ausdehnung der Landwirtschaft und eine umweltschädliche Mißwirtschaft beeinflußt werden, worunter zum Beispiel auch der Mangel an ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Wilddieberei, der nicht nachhaltige gewerbsmäßige Holzeinschlag, die Überweidung, der ungeregelte Wildverbiß und die schädlichen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie ökonomische Anreize und weitere von anderen Wirtschaftsbereichen ergriffene Maßnahmen fallen. Die Auswirkungen des Verlustes und der Schädigung der Wälder äußern sich in Form von Bodenerosion, eines Rückgangs der biologischen Vielfalt, in Form von Schäden an Wildbiotopen und einer Schädigung von Wassereinzugsgebieten, einer Verschlechterung der Lebensqualität und der Verringerung der Entwicklungschancen.

11.11 Die gegenwärtige Situation verlangt nach einem sofortigen und konsequenten Handeln zum Schutz und zur Erhaltung der forstlichen Ressourcen. Die Begrünung geeigneter Flächen mit allen dazugehörigen Maßnahmen ist eine wirksame Möglichkeit, das öffentliche Bewußtsein zu schärfen und für eine verstärkte Beteiligung der Bevölkerung am Schutz und an der Bewirtschaftung der forstlichen Ressourcen zu sorgen. Dabei sollten auch die Landnutzungs- und Bodenbesitzverhältnisse sowie die lokalen Bedürfnisse neu überdacht werden und die konkreten Ziele der verschiedenen Arten von Begrünungsmaßnahmen ausgewiesen und geklärt werden.

Ziele

11.12 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

11.13 Die Regierungen sollen die Bedeutung einer im Rahmen einer langfristigen Walderhaltungs- und Bewirtschaftungspolitik vorgenommenen Klassifizierung der Wälder in verschiedene Waldarten und der Errichtung von Schutzzonen in jeder Region/jedem Wassereinzugsgebiet zur Sicherung der Erhaltung der Wälder anerkennen. Die Regierungen sollen mit Beteiligung des privaten Sektors, nichtstaatlicher Organisationen, der örtlichen Dorfgemeinschaften, der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, der Frauen, der Kommunalbehörden und der breiten Öffentlichkeit alles tun, um die vorhandene Vegetationsdecke - sofern ökologisch, sozial und wirtschaftlich vertretbar - durch technische Zusammenarbeit und andere Formen der Unterstützung zu erhalten und zu erweitern. Zu den wichtigsten hierbei zu berücksichtigenden Maßnahmen gehören:

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

11.14 Zu den Maßnahmen im Bereich der Bewirtschaftung soll auch die Erfassung, Zusammenstellung und Analyse von Daten/Informationen, darunter auch Basiserhebungen, gehören. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

11.15 Die Bepflanzung dafür geeigneter Flächen ist eine Aufgabe von globaler Bedeutung und Wirkung. Die internationale und die regionale Staatengemeinschaft sollen für diesen Programmbereich Hilfe in Form von technischer Zusammenarbeit und in anderer Form zur Verfügung stellen. Zu den konkreten internationalen Aktivitäten, die als flankierende Maßnahmen zu den nationalen Bemühungen hinzukommen, gehören:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

11.16 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,7 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

11.17 Die Analyse von Daten, die Planung, die Forschung, der Transfer und die Entwicklung von Technologien und/oder Ausbildungsmaßnahmen sind integraler Bestandteil der Programmaktivitäten, welche die wissenschaftlichen und technologischen Mittel zur praktischen Umsetzung bereitstellen. Die nationalen Einrichtungen sollen:

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

11.18 Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen und die Heranbildung entsprechender Fachkenntnisse, die Schaffung entsprechender Arbeitseinrichtungen und -bedingungen sowie die Motivierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

11.19 Die nationalen Regierungen, der private Sektor, örtliche Organisationen/Gemeinschaften, eingeborene Bevölkerungsgruppen, die Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen sollen mit gebührender Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen Kapazitäten für die Durchführung der Programmaktivitäten aufbauen. Diese Kapazitäten sollen im Einklang mit den Programmaktivitäten auf- und ausgebaut werden. Zu den kapazitätsbildenden Maßnahmen gehören die Schaffung eines Politik- und Rechtsrahmens, der Auf- und Ausbau nationaler Einrichtungen, die Entwicklung der menschlichen Ressourcen, der Ausbau der Forschung und der Technologie, der Ausbau der Infrastruktur, die Förderung des öffentlichen Bewußtseins usw.

C. Förderung einer effizienten Nutzung und Zustandsbewertung zur Wiederherstellung der vollen Wertschätzung der von Wäldern, Waldgebieten und Gehölzflächen erzielten Güter und Dienstleistungen

Handlungsgrundlage

11.20 Bisher ist man sich des enormen Potentials, das Wälder und Waldgebiete als bedeutende Entwicklungsressource darstellen, noch nicht voll bewußt geworden. Durch eine bessere Bewirtschaftung der Wälder können die Produktion von Gütern und Dienstleistungen und insbesondere auch die Erträge an Holz- und Nichtholzprodukten gesteigert und damit ein Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten, zur Wertschöpfung durch die Weiterverarbeitung und den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, zu einem höheren Beitrag zu den Deviseneinkünften und höheren Erträgen aus Investitionen geleistet werden. Forstliche Ressourcen können, da sie erneuerbar sind, nachhaltig bewirtschaftet werden, und dies in einer Weise, die mit dem Schutz der Umwelt vereinbar ist. Die Auswirkungen der Ernte von Rohstoffen auf die anderen wertvollen Funktionen des Waldes sollen bei der Konzipierung der Forstpolitik voll und ganz berücksichtigt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Wert der Wälder durch schonende Nutzungen wie etwa den Ökotourismus und die geregelte Bereitstellung genetischen Materials zu steigern. Es bedarf eines abgestimmten Vorgehens, um den Menschen den Wert der Wälder und des aus ihnen erwachsenden Nutzens stärker als bisher bewußt zu machen. Das Überleben der Wälder und ihr beständiger Beitrag zur menschlichen Wohlfahrt hängen in erheblichem Maße vom Erfolg dieser Bemühungen ab.

Ziele

11.21 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

11.22 Die Regierungen sollen gegebenenfalls mit Unterstützung des privaten Sektors, wissenschaftlicher Einrichtungen, eingeborener Bevölkerungsgruppen, nichtstaatlicher Organisationen, von Genossenschaften und Unternehmern in auf nationaler Ebene entsprechend abgestimmter Form und mit der finanziellen und fachlichen Unterstützung internationaler Organisationen folgende Maßnahmen ergreifen:

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

11.23 Die Ziele und Verwaltungsmaßnahmen setzen die Auswertung von Daten und Informationen, die Vornahme von Durchführbarkeits- und Marktstudien sowie die Überprüfung technischer Informationen voraus. Zu den einschlägigen Maßnahmen gehören:

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

11.24 Die Zusammenarbeit und Mithilfe internationaler Organisationen und der internationalen Staatengemeinschaft beim Technologietransfer, bei der Spezialisierung und der Förderung gerechter realer Austauschverhältnisse (Terms of Trade) ohne Verhängung einseitiger Restriktionen und/oder Einfuhrverbote für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse, die den Bestimmungen des GATT und anderen multilateralen Handelsabkommen zuwiderlaufen, sowie die Anwendung geeigneter Marktmechanismen und Anreizsysteme wird mit dazu beitragen, die globalen Umweltprobleme zu lösen. Zu den weiteren konkreten Maßnahmen gehört auch eine bessere Abstimmung und größere Effizienz der vorhandenen internationalen Organisationen, insbesondere der FAO, der UNIDO, der UNESCO, des UNEP, der/des ITC/UNCTAD/GATT, der ITTO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), bei der Bereitstellung von technischer Hilfe und Anleitung in diesem Programmbereich.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

11.25 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 18 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 880 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

11.26 Die Programmaktivitäten setzen umfassende Forschungsarbeiten und Untersuchungen sowie Verbesserungen im technologischen Bereich voraus. Diese sollen von den nationalen Regierungen in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen und Institutionen koordiniert werden. Zu den konkreten Einzelmaßnahmen gehören:

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

11.27 Der Erfolg und die Wirksamkeit dieses Programmbereichs hängen von der Verfügbarkeit ausgebildeter Kräfte ab. Die Fachausbildung ist in diesem Zusammenhang ein ganz wesentlicher Faktor. Besonderer Nachdruck soll auf die Einbeziehung der Frauen gelegt werden. Die sowohl quantitative als auch qualitative Entwicklung der menschlichen Ressourcen für die Programmdurchführung soll folgende Maßnahmen umfassen:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

11.28 Die Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten einschließlich die Stärkung vorhandener Kapazitäten ist fester Bestandteil der Programmaktivitäten. Verbesserungen im Bereich der Verwaltung, der Politik und der Planung, der nationalen Institutionen, der personellen Ressourcen, der Forschung und der wissenschaftlichen Möglichkeiten, der Entwicklung von Technologien und der periodischen Bewertungen und der Gesamtbewertung sind wichtige Elemente der kapazitätsbildenden Maßnahmen.

D. Schaffung und/oder Stärkung vorhandener Kapazitäten für die Planung, Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sowie damit zusammenhängender Programme, Projekte und Aktivitäten einschließlich des gewerbsmäßigen Handels und der Weiterverarbeitung

Handlungsgrundlage

11.29 Die Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sind unverzichtbare Voraussetzungen für die langfristige Planung, für eine quantitative und qualitative Wirkungsanalyse und für die Beseitigung von Mängeln. Allerdings gehört dieser Mechanismus zu den am häufigsten vernachlässigten Aspekten der Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der forstlichen Ressourcen. In vielen Fällen fehlen selbst die elementarsten Informationen über Waldfläche und Waldart, über das vorhandene Potential und das Erntevolumen. In vielen Entwicklungsländern fehlen Strukturen und Mechanismen, die diese Funktionen übernehmen können. Es ergibt sich die dringende Notwendigkeit, diesen Zustand zur Erreichung eines besseren Verständnisses der Funktion und der Bedeutung der Wälder zu ändern und realistische Pläne für ihre wirksame Erhaltung, Bewirtschaftung, Wiederherstellung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten.

Ziele

11.30 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

11.31 Die Regierungen und Institutionen sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen Behörden und Organisationen, Universitäten und nichtstaatlichen Organisationen, eine Zustandserfassung und systematische Beobachtung der Wälder und der dazugehörigen Programme und Verfahren veranlassen, um ihre kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen mit ähnlichen Forschungs- und Bewirtschaftungsaktivitäten verknüpft und, sofern möglich, unter Heranziehung vorhandener Systeme durchgeführt werden. Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

11.32 Zuverlässige Daten und Informationen sind für diesen Programmbereich von entscheidener Bedeutung. Gegebenenfalls sollen sich die nationalen Regierungen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen bemühen, vorhandene Daten und Informationen kontinuierlich zu verbessern und ihren Austausch sicherzustellen. Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

11.33 Die internationale Staatengemeinschaft soll den betroffenen Regierungen die erforderliche technische und finanzielle Unterstützung für die Umsetzung dieses Programmbereichs zur Verfügung stellen, wobei auch folgende Maßnahmen berücksichtigt werden sollen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

11.34 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 750 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 230 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

11.35 Zur Beschleunigung der Entwicklung müssen die vorstehend für den Bereich der Verwaltung und für den Daten- und Informationsbereich vorgesehenen Aktivitäten umgesetzt werden. Zu den auf globale Umweltprobleme ausgerichteten Maßnahmen gehören alle diejenigen, die globale Informationen für die Abschätzung/Bewertung/Inangriffnahme von Umweltproblemen auf weltweiter Basis liefern. Die Kapazitäten internationaler Institutionen auszubauen bedeutet, den Bestand an fachlich ausgebildetem Personal und die Möglichkeiten verschiedener internationaler Organisationen, als Träger zu fungieren, entsprechend auszubauen, damit sie den Anforderungen der einzelnen Länder gerecht werden können.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

11.36 Die Zustandsbewertungen und systematischen Beobachtungen setzen einen erheblichen Forschungsaufwand, die Anwendung statistischer Modelle und innovative Technologien voraus. Diese sind in Maßnahmen des Managements integriert worden. Die Maßnahmen bringen ihrerseits eine Verbesserung des technischen und wissenschaftlichen Inhalts der Zustandsbewertung und der periodischen Bewertungen mit sich. Zu den konkreten wissenschaftlichen und technischen Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Aktivitäten gehören folgende:

Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,7 Milliarden Dollar, die von der internationalen Staatengemeinschaft in Form von Zuschüssen oder konzessionären Kreditbedingungen aufzubringen sind. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

11.37 Diese Maßnahmen sind mit ähnlichen Aktivitäten und Einzelmaßnahmen in den anderen Programmbereichen zu verknüpfen und abzustimmen.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

11.38 In den Programmaktivitäten wird die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der menschlichen Ressourcen in Form von Spezialisierungen (zum Beispiel in Fernerkundungstechnik, Kartierung und statistischer Modellerstellung), in Form von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, eines Transfers von Technologien, Stipendien und Demonstrationen in Form von Exkursionen berücksichtigt. Entsprechende Vorkehrungen wurden getroffen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

11.39 Die nationalen Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen Organisationen und Institutionen die erforderlichen Kapazitäten für die Umsetzung dieses Programmbereichs entwickeln.

Dabei soll eine Abstimmung mit kapazitätsbildenden Maßnahmen in anderen Programmbereichen erfolgen. Bereiche wie die Politik, die öffentliche Verwaltung, nationale Einrichtungen, Personalwesen und berufliche Weiterbildung, das vorhandene Forschungspotential, die Entwicklung von Technologien, Informationssysteme, die Programmauswertung, die sektorübergreifende Koordinierung und die internationale Zusammenarbeit sollen dabei mit berücksichtigt werden.

(e) Finanzierung der internationalen und regionalen Zusammenarbeit

11.40 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 750 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 530 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

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