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Kapitel 13

Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten

EINFÜHRUNG

13.1 Der Bergwelt kommt eine besondere Bedeutung als Wasser- und Energiespender und als Lebensraum für eine Vielzahl von Arten zu. Außerdem ist sie Lieferant so wichtiger Naturgüter wie mineralischer Ressourcen, Wald- und Agrarprodukte sowie Standort diverser Erholungsnutzungen. Als wichtiges Ökosystem, das repräsentativ für die komplexe, durch enge Wechselbeziehungen gekennzeichnete Ökologie unseres Planeten ist, haben Berglebensräume entscheidenden Anteil am Überleben des globalen Ökosystems. Allerdings sind solche Bergökosysteme enormen Veränderungen unterworfen. Es besteht eine vermehrte Neigung zur Bodenerosion und zur Entstehung von Erdrutschen und zu einem rapiden Rückgang der Lebensräume und der genetischen Vielfalt. Was die menschliche Seite betrifft, ist unter den Bergbewohnern eine ausgeprägte Armut und ein Verlust an indigenem Wissen zu beobachten. Infolgedessen kommt es in den meisten Berggebieten der Erde zu einer zunehmenden Zerstörung der Umwelt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, was die schonende Bewirtschaftung der Bergressourcen und die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung der dort lebenden Menschen betrifft.

13.2 Etwa zehn Prozent der Weltbevölkerung sind von den Bergressourcen abhängig. Ein weitaus größerer Prozentsatz nimmt andere in den Bergen zu findende Ressourcen, insbesondere Wasser, in Anspruch. Die Berge bieten Möglichkeiten für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und sind Zufluchtsort für besonders gefährdete Arten.

13.3 Das vorliegende Kapitel umfaßt zwei Programmbereiche, die sich ausführlicher mit dem Problem labiler Ökosysteme mit Blick auf die gesamten Berggebiete dieser Erde befassen. Diese Programmbereiche lauten wie folgt:

PROGRAMMBEREICHE

A. Schaffung und Ausbau der notwendigen Wissensgrundlage über die Ökologie und die nachhaltige Entwicklung von Bergökosystemen

Handlungsgrundlage

13.4 Berge sind enorm anfällig für Störungen des ökologischen Gleichgewichts durch anthropogene Eingriffe und natürliche Ursachen. Außerdem reagieren sie ganz besonders empfindlich auf jede Veränderung des Klimageschehens in der Atmosphäre. Präzise Informationen über die Ökologie, das vorhandene Potential an natürlichen Ressourcen und die sozioökonomischen Abläufe sind von entscheidender Bedeutung. Aufgrund ihrer vertikalen Ausdehnung entsteht in den Bergen ein Temperatur-, Niederschlags- und Insolationsgefälle. So kann es an einem bestimmten Berghang zur Ausbildung verschiedener Klimasysteme kommen - beispielsweise tropisch, subtropisch, gemäßigt und alpin -, von denen jedes einen Mikrokosmos einer größeren Lebensraumvielfalt darstellt. Es liegen jedoch noch keine ausreichenden Erkenntnisse über Bergökosysteme vor. Daher ist die Errichtung einer weltweiten Bergdatenbank eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung von Programmen, die auf eine nachhaltige Entwicklung von Bergökosystemen ausgerichtet sind.

Ziele

13.5 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

13.6 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

13.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

13.8 Die nationalen Regierungen und die zwischenstaatlichen Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

13.9 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

13.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen wissenschaftliche Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramme einschließlich der Transfer über nationale und regionale Institutionen, insbesondere im Bereich der Meteorologie, Hydrologie, Forstwissenschaft, Pedologie und Botanik, intensivieren.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

13.11 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

13.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen nationale und regionale institutionelle Kapazitäten schaffen, denen die Forschung, Ausbildung und Transfer von Informationen über die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft empfindlicher Ökosysteme übertragen werden könnte.

B. Förderung einer integrierten Entwicklung von Wassereinzugsgebieten und alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung

Handlungsgrundlage

13.13 Fast die Hälfte der gesamten Weltbevölkerung ist in unterschiedlicher Weise von der Bergökologie und der Schädigung der Wassereinzugsgebiete betroffen. Etwa 10 Prozent der Menschen dieser Erde leben in den steilen Hochlagen von Berggebieten, während etwa 40 Prozent in den Mittel- oder Tieflagen der angrenzenden Wassereinzugsgebiete wohnen. In diesen Einzugsgebieten treten aufgrund der zunehmenden Zerstörung der Umwelt gravierende Probleme auf. So ist beispielsweise in den Hanglagen der Andenländer in Südamerika ein großer Teil der bäuerlichen Bevölkerung mit einer rapiden Verschlechterung der Böden konfrontiert. In ähnlicher Weise sind die Berg- und Hochlandregionen des Himalaja, Südostasiens und Ost- und Zentralafrikas, die einen beträchtlichen Beitrag zur landwirtschaftlichen Produktion leisten, durch die infolge des wachsenden Bevölkerungsdrucks zunehmend praktizierte Bewirtschaftung marginaler Standorte bedroht. In vielen Regionen ist gleichzeitig eine erhebliche Überweidung, Entwaldung und ein Rückgang der Biomassendecke zu beobachten.

13.14 Für die vielen Landbewohner, die vom Regenfeldbau in den Hoch- und Mittellagen leben, kann die Bodenerosion verheerende Folgen haben. Armut, Arbeitslosigkeit, schlechte Gesundheit und völlig unzureichende Hygienebedingungen sind dort an der Tagesordnung. Die Förderung integrierter Entwicklungsprogramme für Wassereinzugsgebiete durch aktive Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung ist mitentscheidend für die Verhinderung einer weiteren Verschiebung des ökologischen Gleichgewichts. Um die natürliche Ressourcenbasis aus Boden-, Wasser-, Pflanzen-, Tier- und menschlichen Ressourcen erhalten, erweitern und nutzen zu können, bedarf es eines integrierten Handlungsansatzes. Darüber hinaus kann auch die Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung, insbesondere durch Entwicklung von Beschäftigungsprogrammen, die eine Steigerung der Produktionskraft mit sich bringen, eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Lebensstandards der in Bergökosystemen lebenden vielköpfigen ländlichen Bevölkerung spielen.

Ziele

13.15 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

13.16 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

13.17 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit

13.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

13.19 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 13 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 1,9 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

13.20 Die Finanzierung der Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung in Bergökosystemen soll als Teil der ländereigenen Programme zur Bekämpfung der Armut bzw. zur Schaffung solcher alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung betrachtet werden, die auch in Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und in Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung) der Agenda 21 behandelt werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

13.21 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

13.22 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

13.23 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen staatliche Zentren für die Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten einrichten und ausbauen, um auf einen übergreifenden Ansatz für die ökologischen, sozioökonomischen, technologischen, gesetzlichen, finanziellen und administrativen Aspekte hinzuwirken und um Entscheidungsträger, Verwaltungsfachleute, Außendienstmitarbeiter und Bauern bei der Entwicklung von Wassereinzugsgebieten zu unterstützen.

13.24 Der private Sektor und die örtlichen Gemeinschaften sollen in Zusammenarbeit mit den staatlichen Regierungen die Entwicklung der kommunalen Infrastruktur einschließlich Kommunikationsnetzen und die Entwicklung von Klein- oder Kleinstwasserkraftanlagen zur Versorgung der Heimindustrie sowie den Zugang zu den Märkten fördern.

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