13.1 Der Bergwelt kommt eine besondere Bedeutung als Wasser- und Energiespender und als Lebensraum für eine Vielzahl von Arten zu. Außerdem ist sie Lieferant so wichtiger Naturgüter wie mineralischer Ressourcen, Wald- und Agrarprodukte sowie Standort diverser Erholungsnutzungen. Als wichtiges Ökosystem, das repräsentativ für die komplexe, durch enge Wechselbeziehungen gekennzeichnete Ökologie unseres Planeten ist, haben Berglebensräume entscheidenden Anteil am Überleben des globalen Ökosystems. Allerdings sind solche Bergökosysteme enormen Veränderungen unterworfen. Es besteht eine vermehrte Neigung zur Bodenerosion und zur Entstehung von Erdrutschen und zu einem rapiden Rückgang der Lebensräume und der genetischen Vielfalt. Was die menschliche Seite betrifft, ist unter den Bergbewohnern eine ausgeprägte Armut und ein Verlust an indigenem Wissen zu beobachten. Infolgedessen kommt es in den meisten Berggebieten der Erde zu einer zunehmenden Zerstörung der Umwelt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, was die schonende Bewirtschaftung der Bergressourcen und die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung der dort lebenden Menschen betrifft.
13.2 Etwa zehn Prozent der Weltbevölkerung sind von den Bergressourcen abhängig. Ein weitaus größerer Prozentsatz nimmt andere in den Bergen zu findende Ressourcen, insbesondere Wasser, in Anspruch. Die Berge bieten Möglichkeiten für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und sind Zufluchtsort für besonders gefährdete Arten.
13.3 Das vorliegende Kapitel umfaßt zwei Programmbereiche, die sich ausführlicher mit dem Problem labiler Ökosysteme mit Blick auf die gesamten Berggebiete dieser Erde befassen. Diese Programmbereiche lauten wie folgt:
b) Förderung einer integrierten Entwicklung von Wassereinzugsgebieten und alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung.
13.4 Berge sind enorm anfällig für Störungen des ökologischen Gleichgewichts durch anthropogene Eingriffe und natürliche Ursachen. Außerdem reagieren sie ganz besonders empfindlich auf jede Veränderung des Klimageschehens in der Atmosphäre. Präzise Informationen über die Ökologie, das vorhandene Potential an natürlichen Ressourcen und die sozioökonomischen Abläufe sind von entscheidender Bedeutung. Aufgrund ihrer vertikalen Ausdehnung entsteht in den Bergen ein Temperatur-, Niederschlags- und Insolationsgefälle. So kann es an einem bestimmten Berghang zur Ausbildung verschiedener Klimasysteme kommen - beispielsweise tropisch, subtropisch, gemäßigt und alpin -, von denen jedes einen Mikrokosmos einer größeren Lebensraumvielfalt darstellt. Es liegen jedoch noch keine ausreichenden Erkenntnisse über Bergökosysteme vor. Daher ist die Errichtung einer weltweiten Bergdatenbank eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung von Programmen, die auf eine nachhaltige Entwicklung von Bergökosystemen ausgerichtet sind.
13.5 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Verwaltung vorhandener und Schaffung neuer Datenbank- und Informationssysteme, die als Arbeitserleichterung bei der integrierten Bewirtschaftung und Umweltbewertung von Bergökosystemen unter Berücksichtigung der von bestehenden internationalen und regionalen Organisationen geleisteten Arbeit dienen sollen;
c) Auf- und Ausbau der vorhandenen wasser-/bodenökologischen Wissensbasis mit Blick auf Technologien und landwirtschaftliche Bewirtschaftungs- und Erhaltungsmethoden in den Berggebieten der Erde unter Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften;
d) Einrichtung und Ausbau des Kommunikationsnetzes und einer Clearing-Stelle für bestehende, mit gebirgsspezifischen Fragestellungen befaßte Organisationen;
e) Verbesserung der Koordinierung der regionalen Bemühungen um den Schutz empfindlicher Bergökosysteme durch Prüfung geeigneter Mechanismen einschließlich regionaler Rechtsinstrumente und sonstiger Instrumente.
f) Erfassung von Informationen für die Einrichtung von Datenbanken und Informationssystemen, um eine Bewertung der Umweltrisiken und Naturkatastrophen in Bergökosystemen zu erleichtern.
13.6 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) eine nationale Politik fördern, die Anreize für die örtliche Bevölkerung schaffen würde, umweltverträgliche Technologien sowie Bodenbearbeitungs- und Erhaltungsmethoden anzuwenden und weiterzugeben;
c) die Wissensbasis und das Verständnis durch Schaffung von Mechanismen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den mit empfindlichen Bergökosystemen befaßten nationalen und regionalen Institutionen erweitern;
d) auf eine Politik hinwirken, die Anreize für Bauern und die örtliche Bevölkerung bieten würde, Erhaltungs- und Regenerationsmaßnahmen durchzuführen;
e) die Wirtschaft der Berggebiete unter anderem durch die Schaffung und/oder den Ausbau von Fremdenverkehrsmöglichkeiten im Einklang mit der integrierten Bewirtschaftung der Berggebiete diversifizieren;
f) alle forst-, weide- und wildwirtschaftlichen Tätigkeiten in einer Weise integrieren, daß spezifische Bergökosysteme erhalten bleiben;
g) an/in repräsentativen artenreichen Standorten und Regionen geeignete Naturschutzgebiete errichten.
13.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) ein Inventar der verschiedenen Arten von Böden, Wäldern, Wassernutzungen, Kulturen sowie der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen anlegen, wobei den vom Aussterben bedrohten Arten Vorrang gebührt. Die genetischen Ressourcen sollen in situ, also im natürlichen Lebensraum, durch Beibehaltung bestehender und Errichtung neuer Schutzgebiete und durch Verbesserung der traditionellen Verfahren der Bodenbearbeitung und der Viehhaltung und durch Einführung von Programmen zur Evaluierung der potentiellen Wertleistung der Ressourcen geschützt werden;
c) Gefahrenzonen ausweisen, die besonders anfällig für Bodenerosionen, Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben, Schneelawinen und andere Naturereignisse sind;
d) Berggebiete ausweisen, die durch Luftverunreinigungen aus benachbarten industriellen und städtischen Ballungszentren bedroht sind.
13.8 Die nationalen Regierungen und die zwischenstaatlichen Organisationen sollen
b) auf die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Bevölkerungsinitiativen und der Aktivitäten der mit der Bergentwicklung befaßten internationalen, regionalen und lokalen nichtstaatlichen Organisationen wie etwa der Universität der Vereinten Nationen (UNU), den WMI (Woodland Mountain Institutes), ICIMOD (International Center for Integrated Mountain Development), IMS (International Mountain Society), der African Mountain Association und der Andean Mountain Association hinwirken; darüber hinaus soll der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen diesen Organisationen unterstützt werden;
c) empfindliche Bergökosysteme durch Berücksichtigung geeigneter Mechanismen einschließlich regionaler Rechtsinstrumente und sonstiger Instrumentarien schützen.
13.9 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
13.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen wissenschaftliche Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramme einschließlich der Transfer über nationale und regionale Institutionen, insbesondere im Bereich der Meteorologie, Hydrologie, Forstwissenschaft, Pedologie und Botanik, intensivieren.
13.11 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die Hochschulausbildung durch Stipendien und Forschungszuwendungen für Umweltstudien in Hoch- und Mittellagen fördern, die insbesondere an solche Bewerber vergeben werden sollen, die eingeborenen Bergvölkern angehören;
c) Umwelterziehungsmaßnahmen für Kleinbauern, insbesondere Frauen, anbieten, um bei der ländlichen Bevölkerung mehr Verständnis für die ökologischen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung von Bergökosystemen zu wecken.
13.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen nationale und regionale institutionelle Kapazitäten schaffen, denen die Forschung, Ausbildung und Transfer von Informationen über die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft empfindlicher Ökosysteme übertragen werden könnte.
13.13 Fast die Hälfte der gesamten Weltbevölkerung ist in unterschiedlicher Weise von der Bergökologie und der Schädigung der Wassereinzugsgebiete betroffen. Etwa 10 Prozent der Menschen dieser Erde leben in den steilen Hochlagen von Berggebieten, während etwa 40 Prozent in den Mittel- oder Tieflagen der angrenzenden Wassereinzugsgebiete wohnen. In diesen Einzugsgebieten treten aufgrund der zunehmenden Zerstörung der Umwelt gravierende Probleme auf. So ist beispielsweise in den Hanglagen der Andenländer in Südamerika ein großer Teil der bäuerlichen Bevölkerung mit einer rapiden Verschlechterung der Böden konfrontiert. In ähnlicher Weise sind die Berg- und Hochlandregionen des Himalaja, Südostasiens und Ost- und Zentralafrikas, die einen beträchtlichen Beitrag zur landwirtschaftlichen Produktion leisten, durch die infolge des wachsenden Bevölkerungsdrucks zunehmend praktizierte Bewirtschaftung marginaler Standorte bedroht. In vielen Regionen ist gleichzeitig eine erhebliche Überweidung, Entwaldung und ein Rückgang der Biomassendecke zu beobachten.
13.14 Für die vielen Landbewohner, die vom Regenfeldbau in den Hoch- und Mittellagen leben, kann die Bodenerosion verheerende Folgen haben. Armut, Arbeitslosigkeit, schlechte Gesundheit und völlig unzureichende Hygienebedingungen sind dort an der Tagesordnung. Die Förderung integrierter Entwicklungsprogramme für Wassereinzugsgebiete durch aktive Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung ist mitentscheidend für die Verhinderung einer weiteren Verschiebung des ökologischen Gleichgewichts. Um die natürliche Ressourcenbasis aus Boden-, Wasser-, Pflanzen-, Tier- und menschlichen Ressourcen erhalten, erweitern und nutzen zu können, bedarf es eines integrierten Handlungsansatzes. Darüber hinaus kann auch die Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung, insbesondere durch Entwicklung von Beschäftigungsprogrammen, die eine Steigerung der Produktionskraft mit sich bringen, eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Lebensstandards der in Bergökosystemen lebenden vielköpfigen ländlichen Bevölkerung spielen.
13.15 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
b) Förderung einkommenschaffender Tätigkeiten wie etwa eines nachhaltigen Tourismus und Fischfangs sowie eines umweltverträglichen Bergbaus und Ausbau der Infrastruktur und der Sozialeinrichtungen, um insbesondere die Existenzgrundlagen der örtlichen Gemeinschaften und der indigenen Bevölkerung zu schützen;
c) Schaffung der erforderlichen technischen und institutionellen Grundlagen für betroffene Länder zur Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen in Form von Vorbeugemaßnahmen, der Einteilung in Zonen unterschiedlichen Gefährdungsgrads, Frühwarnsystemen, Evakuierungsplänen und Hilfslieferungen.
13.16 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) ergänzend zu vorhandenen Institutionen Sonderarbeitsgruppen oder mit der Bewirtschaftung von Einzugsgebieten befaßte Ausschüsse gründen, um Verbundleistungen zur Unterstützung örtlicher Initiativen im Bereich der Viehzucht, der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der ländlichen Entwicklung auf allen Verwaltungsebenen zu koordinieren;
c) die Beteiligung der Bevölkerung an der Bewirtschaftung lokaler Ressourcen durch entsprechende Rechtsvorschriften verbessern;
d) nichtstaatliche Organisationen und andere private Gruppen unterstützen, die den örtlichen Organisationen und Gemeinschaften bei der Ausarbeitung von Projekten zur Seite stehen, deren Ziel die partizipative Weiterentwicklung der örtlichen Bevölkerung ist;
e) Strukturen zur Erhaltung besonders bedrohter Gebiete schaffen, welche für den Schutz wilder Tiere und für die Erhaltung der biologischen Vielfalt oder als Nationalparke dienen könnten;
f) eine nationale Politik erarbeiten, die Anreize für Bauern und die örtliche Bevölkerung schafft, sich für die Erhaltung der Natur einzusetzen und umweltverträgliche Technologien zu verwenden;
g) einkommenschaffende Maßnahmen im Bereich der Heimindustrie und in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie etwa dem Anbau und der Verarbeitung von Arznei und Duftpflanzen durchführen;
h) die obengenannten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer umfassenden Beteiligung der Frauen sowie der indigenen Bevölkerung und der örtlichen Gemeinschaften an der Entwicklung durchführen.
13.17 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) Daten über alternative Möglichkeiten der Existenzsicherung und über diversifizierte Produktionssysteme auf Dorfebene, wie etwa einjährige Kulturen und Baumfrüchte, Viehhaltung, Geflügelzucht, Bienenzucht, Fischfang, dörfliches Kleingewerbe, Märkte, Transportwesen und einkommenschaffende Möglichkeiten, ermitteln, wobei die Rolle der Frau und ihre Einbindung in den Planungs- und Durchführungsprozeß voll zu berücksichtigen ist.
13.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die regionale Zusammenarbeit und den Austausch von Daten und Informationen zwischen den Ländern fördern, die sich eine Gebirgskette und ein Flußeinzugsgebiet teilen, insbesondere zwischen denjenigen, die von Bergkatastrophen und Hochwasser bedroht sind;
c) bestehende Partnerschaften mit nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen privaten Gruppen, die sich mit der Entwicklung von Wassereinzugsgebieten befassen, weiterführen und neue eingehen.
13.19 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 13 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 1,9 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
13.20 Die Finanzierung der Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung in Bergökosystemen soll als Teil der ländereigenen Programme zur Bekämpfung der Armut bzw. zur Schaffung solcher alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung betrachtet werden, die auch in Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und in Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung) der Agenda 21 behandelt werden.
13.21 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) Technologien für spezifische Einzugsgebiets- und landwirtschaftliche Betriebsbedingungen im Rahmen eines partizipativen Ansatzes unter Beteiligung der männlichen und weiblichen Bevölkerung sowie Wissenschaftlern und Beratern erarbeiten, die Experimente und Versuche über diese Bedingungen auf landwirtschaftlicher Betriebsebene durchführen;
c) Technologien für vegetationserhaltende Maßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion, für die In-situ-Feuchtigkeitsregelung, verbesserte Anbautechniken, die Futterproduktion und die Agroforstwirtschaft unterstützen, die kostengünstig und einfach zu handhaben sind und von der örtlichen Bevölkerung ohne weiteres angenommen werden.
13.22 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
b) die menschlichen Ressourcen durch Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Bildung, Gesundheitsdiensten, Energie und Infrastruktur entwickeln;
c) das örtliche Problembewußtsein und die Bereitschaft zur Katastrophenverhütung und zur Milderung der Auswirkungen von Katastrophen im Verbund mit modernsten Frühwarn- und Vorhersagesystemen fördern.
13.23 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen staatliche Zentren für die Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten einrichten und ausbauen, um auf einen übergreifenden Ansatz für die ökologischen, sozioökonomischen, technologischen, gesetzlichen, finanziellen und administrativen Aspekte hinzuwirken und um Entscheidungsträger, Verwaltungsfachleute, Außendienstmitarbeiter und Bauern bei der Entwicklung von Wassereinzugsgebieten zu unterstützen.
13.24 Der private Sektor und die örtlichen Gemeinschaften sollen in Zusammenarbeit mit den staatlichen Regierungen die Entwicklung der kommunalen Infrastruktur einschließlich Kommunikationsnetzen und die Entwicklung von Klein- oder Kleinstwasserkraftanlagen zur Versorgung der Heimindustrie sowie den Zugang zu den Märkten fördern.