[Schriftwechsel_Bahn.htm , Bearbeitung: Rev. 05, 2003-09-30]

 

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Der Vorstand des Zukunftsforums hat beschlossen, das nachstehend aufgeführte Rundschreiben zu versenden.

Über Antworten soll hier berichtet werden.


 

ICE-Trasse Hannover – Minden

 

Bitte um Antworten an:

Deutsche Bahn AG

 

Min. für Wirtschaft, Technologie und Verkehr: Herrn Minister Hirche

 

Bezirksregierung Hannover: Herrn Domogalla

 

Verband „Mehr Bahnen“

 

 

Kenntnisnahme

Stadtverwaltung Wunstorf

 

Bürgerliche Parteien und zugehörige Jugendorganisationen

 

Umweltausschuss sowie Verkehrsausschuss der Stadt Wunstorf

 

Bürgerinitiativen Seelze / Dedensen, Kolenfeld, Wunstorf, Haste

 

Bundestagsabgeordnete

 

Landtagsabgeordnete

 

Lokale Presse

 

Bei einer Besprechung, die am 26. März 2003 vom Zukunftsforum einberufen wurde und von Vertretern

 

-    des Zukunftsforums Wunstorf,

-    der Jusos Wunstorf,

-    des CDU-Arbeitskreises Verkehr sowie des CDU-Arbeitskreises Umwelt / LA 21

-    der Bürgerinitiative Kernstadt

-    der Partei Bündnis `90 / Die Grünen

-    des Umweltausschusses der Stadt Wunstorf

 

wahrgenommen wurde, ergaben sich zu den bereits öffentlich diskutierten Planungen der Deutschen Bahn AG zu der Trassenführung Hannover – Minden über Wunstorf folgende, gemeinsam formulierte, nicht abschließende Fragen:


 

01

Wieviele Züge sind geplant (Entwicklung von 2004 bis 2020):

01.1

ICE-Züge?

01.2

Güterverkehr und davon Gefahrgüterverkehr?

 

 

02

Wieso ist die Trasse Seelze – Wunstorf – Minden in der Prioritätenliste des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans auf Platz 7 vorgerückt?

 

 

03

Welchen Anteil nimmt der technische Streckenausbau an der gesamten Kapazitätserweiterung (Stellwerke, Linienzugbeeinflussung u.a.)

 

 

04

Was bringt das geplante Bahnkonzept für den Nahverkehr / Regionalexpress?

 

 

05

Bleibt Wunstorf Umsteigebahnhof  für den Regionalexpress?

 

 

06

Welche Vorteile ergeben sich für Wunstorf bei trassennahem Ausbau?

 

 

07

Würden bei einer trassennahen Führung die Unterführungen ausgebaut, z.B. eine Trennung der Barne-Unterführung für Radfahrer / Fußgänger?

 

 

08

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei trassenfernen Ausbau eine großflächige Verschallung zu verhindern?

 

 

09

Wie sollen die Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich Material, Gestaltung, Wirksamkeit umgesetzt werden?

 

 

10

Was passiert bei trassennahem Ausbau der Bahnstrecke mit dem potenziell nutzbaren Gleisanschluss der Fa. Heinrich Pflüger?

 

 

11

Gibt es ein schlüssiges Katastrophenschutz-Konzept für Seelze, Wunstorf, Haste, das einen vermehrten Gefahrgüterverkehr berücksichtigt (Stichworte: Seelze, Bad Nenndorf)?

 

 

12

Kann das von der Dt. Bahn gewünschte Ziel, die Taktfrequenz der Züge zu erhöhen, wie in der Schweiz durch bessere Technik erreicht werden, z.B. durch GSM-R, ETCS, ATR (netzweite Automatisierung und Fernsteuerung für eine automatisierte Betriebsführung) statt durch Strecken-Neubau?

 

 

13

Welche gesundheitlichen Schäden sind durch den zusätzlichen Elektrosmog aufgrund weiterer elektrischer Leitungen zu befürchten?

 

 

14

Ist der Transrapid als mittelfristiges Beförderungskonzept in den Gesamtplanungen berücksichtigt?

 

 

15

Welchen Einfluss hat die Politik auf die Planungen der Dt. Bahn?

Welche Möglichkeiten haben Bürger, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen?

 


 

Aufgrund der zu erwartenden Antworten durch die befragten Institutionen wird hinsichtlich der vorgestellten Planung ein region-übergreifendes Überdenken erforderlich, das den Sinn der Teilstrecke „Seelze – Wunstorf – Minden“ auf den Prüfstand bringt:

 

Die für das Verkehrsaufkommen der Zukunft entscheidende Ost-West-Verbindung ist nicht abhängig von der Streckenführung Hannover – Seelze – Minden, sondern berücksichtigt auch gemäß dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplan an Position 8 (!) die Strecke Wolfsburg – Löhne, auf der ebenfalls Güterverkehr fahren soll.

Somit ergeben sich für den Transit(güter)verkehr zwei Alternativen:

 

„Wolfsburg – Hannover – Minden – Löhne“ UND

„Wolfsburg – Braunschweig – Groß Gleidingen – Nordstemmen – Elze – Löhne“

 

Aus diesem Grund bezieht das Zukunftsforum Wunstorf wie folgt Stellung:

Das Zukunftsforum Wunstorf begrüßt den Ausbaus des Schienenverkehrsnetzes zur Kapazitätserhöhung für Personen- und Güterverkehr.

Wir fordern den Ausbau der Strecke Seelze – Haste – Minden bei Beibehaltung des vorhandenen Trassenplanums für zusätzlichen Personennah- und Fernverkehr; dieser Ausbau soll ohne zusätzliche Gleise durch Umbau der bisher existierenden Gleisanlagen und Einsatz moderner technischer Maßnahmen (z.B. ETCS, elektronische Stellwerke u.a.) zur Takterhöhung erfolgen.

Für den Transit-Güterverkehr Ost-West (von der EU prognostiziert ist ein Anteil von mehr als 50% des Güterverkehrs) soll ein zweigleisiger elektrifizierter Ausbau der Strecke 

„Wolfsburg – Braunschweig – Groß Gleidingen – Nordstemmen – Elze – Löhne“ 

gemäß Nr. 8 des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplanes durchgeführt werden.

 

Somit fordern wir, auf den Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen zwischen Seelze und Haste - unabhängig ob trassennah oder trassenfern – zu verzichten und dem Steuerzahler mindestens 295 Mio € zu ersparen und den Güterverkehr über die Alternativstrecke fahren zu lassen.

 

Um eine Antwort bitten wir bis zum 6. Juni 2003.

Wir laden Sie hiermit zu einem Gesprächsabend in Wunstorf ein, wo Sie Ihre Antworten mit Mitgliedern des Zukunftsforums, Parteien, Gremien und Initiativen diskutieren können.

Ein genauer Termin, voraussichtlich die erste Juli-Woche, wird Ihnen noch mitgeteilt.

 

Für die wahrscheinlich anfallenden Rückfragen stehen Ihnen

Matthias Kahle,         Tel. 05723 / 88 66 und

Andreas R. Niepel,   Tel. 0171 / 81 74 97 2

zur Verfügung.

Weitergehende Erläuterungen zu unserer Forderung erfolgen zeitnah in der lokalen Presse

 



 

Antworten:

DB Netz AG, Eingang am 27.05.2003:

 

Fahrweg                                                            Die Bahn DB

DB Netz AG • N-N-BA N6 • Lindemannallee 3 • D-30173 Hannover EMS

Herrn

Andreas R. Niepel

Reetzer Straße 1

31515 Wunstorf

ICE-Trasse Hannover - Minden Wunstorf- Minden; mehrgleisiger Ausbau Gesprächsabend in Wunstorf im Juli 2003

Sehr geehrter Herr Niepel,

vielen Dank für die Einladung zu einem Gesprächsabend im Juli 2003 in Wunstorf. Seit bekannt werden der Planungen für den „Mehrgleisigen Ausbau Wunstorf-Minden" wurden bereits eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen bei den betroffenen Städten und Gemeinden u.a. auch in Wunstorf und in Haste durchgeführt. Einladungen von Parteien, einzelner Abgeordneten und lnteressensgruppen können wir nicht mehr annehmen, da sich die Zahl der Veranstaltungen vervielfachen würde und eine kompetente Teilnahme nicht zu gewährleisten ist. Da die Maßnahme bereits den meisten interessierten Bürgern bekannt ist, und es zzt. keine neuen Erkenntnisse gibt, werden seitens der Bahn keine weiteren Informationsveranstaltungen vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens - ca. September 2003 - mehr stattfinden.

Ihre Stellungnahme zu den Ausbauplanungen haben wir zur Kenntnis genommen. Unsere Planungen befinden sich in der Vorentwurfsplanung - Raumordnungsverfahren - und lassen noch keine detaillierten Aussagen zu den einzelnen Fragen zu.

Wie bereits mit Schreiben vom Februar 2003 an Herrn M. Kahle - Zukunftsforum Wunstorf - mitgeteilt, möchten wir auch Ihnen anschließend die Planungsziele und den Planungsablauf bzw. Stand des Projekts erläutern:

Der zweigleisige Streckenabschnitt Wunstorf - Minden gehört zu den am stärksten belasteten Strecken im norddeutschen Raum. Aufgrund der hohen Zugzahlen und des großen Geschwindigkeitsunterschiedes zwischen dem schnellfahrenden Personenfernverkehr und dem langsamer fahrenden Personennahverkehr bzw. Güterverkehr ist die Betriebsqualität in diesem Streckenabschnitt heute nicht als befriedigend zu bezeichnen. Östlich von Wunstorf und westlich von Minden stehen zur Abwicklung des Verkehres jeweils mindestens zwei zweigleisige Strecken zur Verfügung, so dass der Abschnitt Wunstorf - Minden der letzte Engpass im bedeutenden Ost-West-Korridor von Berlin ins Ruhrgebiet und darüber hinaus ist.

Aufgrund der derzeitigen Situation und der für die Zukunft prognostizierten Verkehrszunahme in diesem Korridor plant die DB Netz AG, den Engpass durch den Bau von zwei weiteren Gleisen im Abschnitt Wunstorf - Minden zu beseitigen. Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung wurden zwei Varianten (incl. mehrerer Untervarianten) herausgearbeitet, die bei den nun folgenden weiteren Planungsschritten näher untersucht und miteinander verglichen werden.

Variante A („trassennah") sieht vor, dass parallel zur heutigen Strecke zwei Gleise zwischen Wunstorf und Minden gebaut werden, wobei die schon heute aufgrund der Trassierung bestehenden Geschwindigkeitseinbrüche in Wunstorf und in Minden bestehen bleiben. Die Fahrzeitverkürzung läge bei dieser Variante mit vmax = 200 / 230 km/h bei ca. 2 Minuten.

Variante N (strassenfern") sieht mit der Erweiterung um zwei weitere Gleise ebenfalls die Beseitigung des Kapazitätsengpasses vor, gleichzeitig wäre mit dieser Variante durch eine geänderte, „trassenferne" Linienführung im Bereich Wunstorf (zwischen Seelze und Haste) und Minden (zwischen Bückeburg und Porta Westfalica) eine durchgehende Streckengeschwindigkeit von 200-230 km/h möglich. Die Fahrzeitverkürzung für einen in diesem Abschnitt nicht haltenden Fernverkehrszug läge bei ca. 7 Minuten.

Die DB Netz AG beabsichtigt, in der 2. Jahreshälfte 2003 ein Raumordnungsverfahren (Niedersachsen) bzw. Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (Nordrhein-Westfalen) bei den zuständigen Planungsbehörden (Bezirksregierung Hannover bzw. Detmold) zu beantragen.

Ein wesentlicher Bestandteil für die Durchführung dieser Verfahren, bei denen die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung, mit der die Auswirkungen aller Varianten auf die Umwelt, d.h. auf die Schutzgüter

Mensch, Tiere und Pflanzen,

Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

Sachgüter und kulturelles Erbe sowie die

Wechselwirkungen zwischen den o.g. Faktoren

umfassend ermittelt werden.

Zur Festlegung des Umfanges und der Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Bezirksregierung Hannover am 19.02.2002 einen Termin nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, an dem neben der DB Netz AG auch andere Behörden und Stellen teilgenommen haben. Für den Bereich Nordrhein-Westfalen wurde ein entsprechender Termin am 12.03.2002 von der Bezirksregierung Detmold durchgeführt. Im Laufe des Jahres 2002 wurden

-3

umfangreiche Daten für die Umweltverträglichkeitsprüfung zusammengetragen, um eine objektive Datenbasis für einen Variantenvergleich zu schaffen.

Das Raumordnungsverfahren bzw. Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes soll nach derzeitigem Terminplan bis Mitte 2004 abgeschlossen sein. Danach könnte mit der Erstellung von Planfeststellungsunterlagen begonnen und das Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt werden. In diesem Verfahren werden die Interessen aller von der Planung Betroffenen ausführlich erörtert und alle aus dem Neubau /Ausbau eines Verkehrsweges sich ergebenden Rechtsverhältnisse verbindlich geregelt.

In dem Planungsprozess, an dessen Anfang wir uns derzeit befinden, werden sämtliche Träger öffentlicher Belange entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingebunden.

Eine Festlegung der DB AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt für eine der beiden Ausbaulösungen kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht gemacht werden. Es ist die Aufgabe des bevorstehenden Raumordnungsverfahrens bzw. Verfahrens zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes die für den betroffenen Raum beste Variante zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

i. V   .Bredthauer     i. A. Gellermann


Bezirksregierung Hannover, Eingang am 05.06.2003

 

Bezirksregierung Hannover . Postfach 203 . 30002 Hannover

Zukunftsforum Wunstorf

c/o Herr Niepel 

Reetzer Straße 1

D-31515 Wunstorf

 

Ihr Zeichen     Mein Zeichen                         Tel. 05 11 106-0     Bearbeitet von:     Datum

                     201.3-20223/DB-01/01                 7353      Herrn Püschel    05.06.2003

 

Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Aus-/Neubau der Bahnstrecke Wunstorf - Minden;

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ihr Schreiben vom 14.05.2003, in welchem Sie 15 gemeinsam formulierte, nicht abschließende Fragen u. a. an mich als die für das zukünftig Raumordnungsverfahren zuständige Behörde richten, habe ich dankend erhalten.

Zunächst möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, daß derzeit das Vorverfahren zum Raumordnungsverfahren, welches voraussichtlich zum Herbst 2003 eröffnet werden soll, läuft. Diese Vorphase wird vom Planungsträger genutzt, um geeignete Unterlagen zum eigentlichen Raumordnungsverfahren zu erstellen. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen und Prüfung auf Vollständigkeit durch mich werde ich das Raumordnungsverfahren eröffnen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich lediglich zum zweiten Teil der Frage 15 Auskunft geben. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ist in § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) geregelt. Hiernach haben die vom Vorhaben betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsicht auszulegen. Jedermann kann sich dann zum geplanten Vorhaben äußern. Die Äußerungen werden der Landesplanungsbehörde unverzüglich zugeleitet.

Veranlaßt durch Ihr Schreiben habe ich das Zukunftsforum Wunstorf mit in den Verteiler für das zukünftige Raumordnungsverfahren aufgenommen. Sollten Sie wider Erwarten keine offizielle Beteiligung am Verfahren wünschen, bitte ich um eine kurze Benachrichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Püschel

 


Verkehrsministerium, Eingang am 11.06.2003

 

 

 

    

Niedersächsisches Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

 

  

  

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Postfach 1 01 30001 Hannover

 

Zukunftsforum Wunstorf

z.Hd. Herrn Andreas R. Niepel

Reetzer Str. 1

31515 Wunstorf                                                                  Bearbeitet von: Herrn Sandmann

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom     Mein Zeichen (Bei Antwort angeben)     Durchwahl (05 11)     Hannover, den

                                         44.1 - 30212/1/31                      1 20 - 78 37        06.06.2003

 

Pläne zum Ausbau der Bahnstrecke Hannover - Minden

Sehr geehrter Herr Niepel,

Herr Minister Hirche hat mich gebeten, Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.05.2003 zu danken und Ihnen zu antworten.

Dies gibt mir Gelegenheit, Ihnen die Position meines Hauses darzulegen: Ausgangspunkt der von der Deutschen Bahn AG angestoßenen Planungen ist die Erkenntnis, dass das heutige Schienennetz bei der Bewältigung der Ost-West-Verkehre in Teilen zusehends an Belastungsgrenzen stößt. Dies führt bereits heute wiederholt zu Konflikten zwischen den verschiedenen Zügen und dadurch bedingten Fahrzeitverlängerungen, bedarf aber insbesondere mit Blick auf das weiter prognostizierte steigende Verkehrsaufkommen längerfristig einer Lösung. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur erwähnen, dass in der Vergangenheit, zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember letzten Jahres, konkret beabsichtigte Personenzüge nicht fahrplantechnisch konstruiert werden konnten mit der Folge, dass eine Verbesserung des Verkehrsangebotes nicht realisiert werden konnte.

Als Engpass erweist sich auch nach Auffassung der Landesregierung im Ost-West-Verkehr insbesondere der Abschnitt zwischen Seelze und Minden. Ein Blick auf das heutige Schienennetz macht diese Situation deutlich:

Dienstgebäude Telefon Telefax Paketanschrift Überweisung an

Landschaftstr. 5 (0511) 120 -0 (0511) 120-7891 Friedrichswall 1 Konto-Nr. 250 015 67 LZB Hannover (BLZ 250 000 00)

30159 Hannover Telex 30159 Hannover Konto-Nr. 106 022 312 Nord/LB Hannover (BLZ 250 500 00)

(17)923414-35=NdsLReg Konto-Nr. 90-304 PGiroA Hannover (BLZ 250 100 30)

Seelze - Minden.doc

- 2

Westlich von Minden besteht bereits eine viergleisige Eisenbahnstrecke Richtung Rhein/Ruhr

Östlich von Hannover stehen mit den Strecken über Wolfsburg und Stendal bzw. Braunschweig/Magdeburg zwei zweigleisige Strecken mit insgesamt vier Gleisen Richtung Berlin/Ostdeutschland zur Verfügung.

Die westlich Mindens bzw. östlich von Hannover bestehende Infrastruktur ist somit zum einen deutlich leistungsfähiger und erlaubt zum anderen, schnelle (Personen-)Verkehre von langsameren Verkehren zu trennen und damit zusätzliche Leistungsreserven im Schienennetz zu schaffen.

Zur Beseitigung des Engpasses zwischen Minden und Hannover sind von der Deutschen Bahn AG verschiedene Varianten entwickelt worden. Zwei davon, die Erweiterung der vorhandenen Strecke auf vier Gleise bzw. der abschnittsweise Neubau bei im Übrigen viergleisigem Ausbau der bestehenden Strecke, werden derzeit seitens der Deutschen Bahn AG näher untersucht; dabei stehen für die letztgenannte Variante noch verschiedene Trassenverläufe zur Diskussion.

Es ist nun Aufgabe der DB Netz AG als Betreiber des Projektes, im Vorfeld der notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren Gutachten über die Umweltverträglichkeit dieser Maßnahme erstellen zu lassen; dazu gehören Aussagen über die Betroffenheit von Flora und Fauna ebenso wie über die Betroffenheit von Siedlungsräumen oder beispielsweise Rohstoff-Gewinnungsgebieten.

Erst nach Vorlage dieser Untersuchungen kann als erste Stufe des zweistufigen Genehmigungsverfahrens das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden, das die verschiedenen Interessen des betroffenen Raumes abwägt und das mit einer sog. landesplanerischen Feststellung endet, in der über die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit des Projektes mit den (sonstigen) Zielen der Raumordnung entschieden wird. Dabei werden auch von Ihnen angesprochene Punkte näher zu beleuchten sein. Dem Charakter dieses Verfahrens entspricht es, dass die landesplanerische Feststellung allerdings nur einen Trassenkorridor bestimmt.

Eine parzellenscharfe Festlegung der Trasse und die von Ihnen gewünschte Klärung weiterer Aspekte wie z.B. der Ausgestaltung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt - vorbehaltlich der Entscheidung, dass dieses Projekt mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist - erst in einem nachfolgend durchzuführenden Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren hat im übrigen jeder Betroffene Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen und auch ggf. Rechtsschutz zu erwirken.

Ohne diesen Verfahrensstufen vorgreifen zu wollen, lässt sich auf Grund der bestehenden Rechtslage aber bereits jetzt feststellen, dass die DB Netz AG als Träger dieses Vorhabens bei Realisierung des Ausbaus in jedem Falle die Einhaltung bestimmter, gesetzlich definierter Lärmgrenzwer

Seelze - Minden.doc

- 3 -

te gewährleisten muss. Für die Kernstadt Wunstorf bedeutet dieses, dass die Lärmbelastung der Anlieger gegenüber dem status quo verbessert wird, weil die Deutsche Bahn AG gesetzlich nicht verpflichtet ist, an bestehenden, baulich nicht wesentlichen geänderten Strecken Lärmschutzmaßnahmen zu treffen; erst der in Rede stehende Ausbau der Strecke würde dazu führen, dass die Deutsche Bahn AG zwingend die in der Verkehrslärmschutzverordnung festgelegten Grenzwerte einhält.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zum Ziel dieser Ausbaumaßnahme, dem mehrstufigen Planungsprozedere und wesentlichen, vom Planungsträger einzuhaltenden Schutzbestimmungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

 
  


Weil das Schreiben vom Verkehrsministerium nicht auf die Fragen des Zukunftsforums einging und mit Argumenten antwortete, die man zu genüge von der Deutschen Bahn kennt, hat das Zukunftsforum ein weiteres Schreiben verfasst, das durch Herrn W. Heidemann MdL vor dem 25. Juni 2003 direkt Herrn Minister Hirche ausgehändigt wurde. Eine Antwort steht allerdings immer noch aus - ein Armutszeugnis. Desinteresse oder Unfähigkeit oder andere Gründe?

 

                                                           

                                     

Schreiben von Hr. Sandmann vom 2003-06-06, Az. 44.1 – 30212/1/31, und

Kommentar zu den Informationen der Deutsche Bahn Netz AG

über die ICE-Trasse Hannover – Minden

 

 

Sehr geehrter Herr Hirche,

 

mit Erstaunen haben wir Herrn Sandmanns Antwort auf unser Schreiben vom 2003-05-14 zur Kenntnis genommen. In dieser Stellungnahme wird weder auf unsere detaillierten Fragen zum Gesamtvorhaben noch auf die alternative Streckenplanung eingegangen, so dass die Vermutung naheliegt, dass es sich hierbei um einen Serienbrief handelt.

Wir kommen somit zu dem Schluss, dass in Ihrem Hause lediglich Angaben vorliegen, die Ihnen von der Deutschen Bahn AG selektiv zur Verfügung gestellt werden. Wir bieten Ihnen stattdessen an, auch übergreifende Informationen zu liefern.

Wie das Antwortschreiben zeigt, scheint man anderslautende Themenbeiträge nicht in verkehrspolitische Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.

Wir möchten Sie mit unserem Schreiben nochmals bitten, sich von den einseitigen Informationsvorgaben der DB Netz AG zu lösen, und zu prüfen, ob die von der Dt. Bahn diskutierten Vorhaben zu dieser Streckenplanung überhaupt sinnvoll sind (Verkehrsrückgang bei der Deutschen Bahn AG 2002 im Güterverkehr: 2,9% auf 77,981 Mrd. Tonnenkilometer, im Personenverkehr: 6,2% auf 69,848 Mrd. Personenkilometer). Sicherlich können Sie auch weitere Informationen über die Situation und Verbesserungsmöglichkeiten auf dem niedersächsischen Schienennetz von dem in Landesbesitz befindlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen OHE, welches zu den Größten EVU in Deutschland gehört,, bekommen.

Im Anhang finden Sie ein Antwortschreiben der DB Netz AG zu unseren Fragen und Forderungen. Weil die Dt. Bahn AG nicht gewillt zu sein scheint, Antworten auf Fragen zu geben, die ihr nicht genehm sind, bitten wir Sie, Ihren Einfluss als Wirtschafts- und Verkehrsminister geltend zu machen, um entsprechende Auskünfte zu erhalten - zumal Sie auch verantwortlich sind für die Bestellung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs.

Mit freundlichem Gruß

gez. A.R. Niepel

 


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