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Kapitel 22

Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen

PROGRAMMBEREICH

Förderung eines sicheren und umweltverträglichen Umgangs mit radioaktiven Abfällen

Handlungsgrundlage

22.1 Radioaktive Abfälle werden im Rahmen des Kernbrennstoffkreislaufs sowie bei kerntechnischen Anwendungen (dem Einsatz von Radionukliden in der Medizin, in der Forschung und in der Industrie) erzeugt. Die Bandbreite des von radioaktiven Abfällen ausgehenden Strahlen- und Sicherheitsrisikos reicht von einem sehr geringen Risiko bei kurzlebigen, schwachradioaktiven Abfällen bis zu einem sehr hohen bei hochradioaktiven Abfällen. Pro Jahr fallen weltweit im Rahmen der Kernenergieerzeugung etwa 200.000 m3 Abfälle mit niedriger und mittlerer Aktivität und 10.000 m3 mit hoher Aktivität (sowie abgebrannte, für eine Endlagerung vorgesehene Brennelemente) an. Mit zunehmender Zahl neu in Betrieb genommener Kernkraftwerke, zunehmenden Stillegungen kerntechnischer Anlagen und zunehmendem Einsatz von Radionukliden nehmen diese Abfallmengen immer weiter zu. Die hochradioaktiven Abfälle enthalten etwa 99 Prozent der Radionuklide und stellen somit das größte Strahlenrisiko dar. Die bei kerntechnischen Anwendungen anfallenden Abfallmengen sind im allgemeinen viel geringer, normalerweise einige zig m3 oder weniger pro Jahr und pro Land. Allerdings kann die Aktivitätskonzentration vor allem bei geschlossenen Strahlungsquellen sehr hoch sein und somit sehr strenge Strahlenschutzmaßnahmen rechtfertigen. Die Zunahme des Abfallvolumens soll auch in Zukunft sorgfältig überwacht werden.

22.2 Der sichere und umweltverträgliche Umgang mit radioaktiven Abfällen einschließlich Abfallminimierung, Transport und Endlagerung ist aufgrund der spezifischen Eigenschaften dieser Abfälle enorm wichtig. In den meisten Ländern mit einem umfangreichen Kernenergieprogramm sind technische und administrative Maßnahmen zur Umsetzung eines Abfallwirtschaftssystems getroffen worden. In vielen anderen Ländern, in denen ein solches nationales Kernenergieprogramm erst im Entstehen begriffen ist oder in denen es nur bestimmte kerntechnische Anwendungen gibt, fehlt es noch an derartigen Systemen.

Ziele

22.3 Ziel dieses Programmbereichs ist es, innerhalb eines umfassenderen Rahmens eines interaktiven und integrativen Ansatzes in bezug auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen und ihrer Sicherheit für den sicheren Umgang und die sichere Beförderung, Zwischen- und Endlagerung solcher Abfälle zu sorgen und dabei den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten.

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

22.4 Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen,

(b) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

22.5 Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen,

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

22.6 Die auf nationaler Ebene entstehenden Kosten für die Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle sind beträchtlich und schwanken in Abhängigkeit von der für die Endlagerung verwendeten Technologie.

22.7 Die den internationalen Organisationen entstehenden durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programm genannten Aktivitäten werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8 Millionen Dollar veranschlagt. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

22.8 Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen,

(c) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten sowie Entwicklung der menschlichen Ressourcen

22.9 Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen, den Entwicklungsländern helfen, die für den Umgang mit radioaktiven Abfällen benötigte Infrastruktur aufzubauen und/oder zu verstärken; dazu gehören auch Gesetzesvorschriften, Organisationen, ausgebildete Fachkräfte und Einrichtungen für die Behandlung, Konditionierung sowie Zwischen- und Endlagerung von aus kerntechnischen Anwendungen stammenden Abfällen.

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