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Kapitel 7

Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

EINFÜHRUNG

7.1 Das Konsumverhalten in den großen Städten der Industrieländer belastet das globale Ökosystem stark, während Städte und Gemeinden in den Entwicklungsländern allein schon zur Bewältigung der drängendsten wirtschaftlichen und sozialen Probleme mehr Rohstoffe, Energie und wirtschaftliche Entwicklung brauchen. In vielen Teilen der Erde, vor allem in den Entwicklungsländern, verschlechtern sich die Lebensbedingungen in den Siedlungen in erster Linie aufgrund der geringen Investitionstätigkeit in diesem Sektor, deren Ursache die allgemeinen Finanzierungsengpässe dieser Länder sind. In Ländern mit niedrigem Einkommen, für die neuere Daten zur Verfügung stehen, entfallen im Durchschnitt nur 5,6 Prozent der Ausgaben der Zentralregierung auf den Wohnungsbau, Gemeinschaftseinrichtungen, die soziale Sicherheit und die Wohlfahrt1) . Die Aufwendungen internationaler Hilfsorganisationen und Finanzierungsinstitutionen sind ebenfalls niedrig. So floß zum Beispiel 1988 lediglich 1 Prozent der durch Zuschüsse finanzierten Aufwendungen der Einrichtungen der Vereinten Nationen in Siedlungsvorhaben2) , während 1991 die Kredite der Weltbank und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für die Stadtentwicklung sowie Trinkwasserversorgung und Kanalisation 5,5 beziehungsweise 5,4 Prozent ihrer gesamten Kreditgewährung ausmachten.3)

7.2 Auf der anderen Seite ist aus den vorhandenen Daten zu ersehen, daß Vorhaben der technischen Zusammenarbeit im Siedlungsbereich beträchtliche Folgeinvestitionen des öffentlichen und privaten Sektors nach sich ziehen. So erbrachte beispielsweise jeder Dollar der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) 1988 für den Siedlungsbau geleisteten Technischen Hilfe eine Anschlußinvestition in Höhe von 122 Dollar, die höchste Folgeinvestition aller Förderbereiche des UNDP.4)

7.3 Auf dieses Fundament stützt sich das für den wohnungs- und siedlungspolitischen Bereich empfohlene Förderkonzept des "enabling approach"*. Ausländische Hilfe soll dazu beitragen, im eigenen Land die erforderlichen Ressourcen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Menschen, darunter auch der steigenden Zahl von Arbeitslosen - der Gruppe ohne eigenes Einkommen - bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus zu mobilisieren. Gleichzeitig sollen die Umweltfolgen der städtischen Entwicklung erkannt und von allen Ländern in integrativer Weise angegangen werden, wobei den Bedürfnissen der städtischen und ländlichen Armutsgruppen, der Arbeitslosen und der wachsenden Zahl von Menschen ohne jedes Einkommen, hohe Priorität einzuräumen ist.

Siedlungspolitisches Ziel

7.4 Oberstes Ziel der Siedlungspolitik ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und der Umweltqualität in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie in der Lebens- und Arbeitswelt aller Menschen, insbesondere der städtischen und ländlichen Armutsgruppen. Grundlage solcher Verbesserungen sollen Maßnahmen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit, Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor und die Beteiligung von Bürgergruppen und spezifischer Interessengemeinschaften, wie etwa der Frauen, der indigenen Bevölkerung, älterer Menschen und Behinderter am Entscheidungsprozeß sein. Diese Grundprinzipien sollen fester Bestandteil der nationalen Siedlungsstrategien sein. Bei der Entwicklung dieser Strategien müssen die einzelnen Länder, ausgehend von den nationalen Plänen und Zieleen und unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen, in den acht Programmbereichen Prioritäten setzen, die im vorliegenden Kapitel aufgeführt sind. Darüber hinaus sollen die Länder entsprechende Vorkehrungen treffen, um die Wirkung ihrer Strategien auf soziale Randgruppen und Gruppen ohne Bürgerrechte - unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Frauen - überwachen zu können.

7.5 Die in diesem Kapital enthaltenen Programmbereiche lauten wie folgt:

PROGRAMMBEREICHE

A. Schaffung angemessener Unterkunft für alle

Handlungsgrundlage

7.6 Die Verfügbarkeit einer gesunden und sicheren Wohnung ist von entscheidender Bedeutung für das körperliche und seelische Wohlbefinden und das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Menschen und soll elementarer Bestandteil des nationalen und internationalen Handelns sein. Das Recht auf geeigneten Wohnraum als Grundrecht des Menschen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben. Ungeachtet dessen haben Schätzungen zufolge zur Zeit mindestens eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu einer sicheren und gesunden Wohnung, und diese Zahl wird sich bis zum Ende des Jahrhunderts und danach dramatisch erhöhen, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

7.7 Ein wichtiges globales Programm, das sich mit diesem Problem befaßt, ist die von der Generalversammlung im Dezember 1988 verabschiedete Internationale Siedlungsstrategie bis zum Jahr 2000 (Global Strategy for Shelter to the Year 2000 - UNO-Resolution 43/181, Anhang). Auch wenn diese Strategie überall in der Welt Zustimmung gefunden hat, ist eine viel umfangreichere politische und finanzielle Unterstützung notwendig, wenn das darin enthaltene Ziel der Schaffung angemessener Unterkunft für alle bis zum Ende dieses Jahrhunderts und darüber hinaus auch tatsächlich verwirklicht werden soll.

Ziele

7.8 Als Ziel wird die Schaffung angemessener Unterkunft für die rapide wachsende Bevölkerung und für die gegenwärtig unterprivilegierten städtischen und ländlichen Armutsgruppen angestrebt, diese soll im Rahmen eines auf dem "enabling approach" aufbauenden Förderkonzepts zur Errichtung und zum Ausbau umweltverträglichen Wohnraums erfolgen.

Maßnahmen

7.9 Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.10 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 75 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 10 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.11 Die hierauf bezogenen Erfordernisse sind in jedem der anderen Programmbereiche, einschließlich die im vorliegenden Kapitel dargestellt.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.12 Die Industrieländer und die Finanzierungsorganisationen sollen den Entwicklungsländern gezielte Hilfe bei der Verabschiedung eines auf dem"enabling approach"basierenden Förderkonzepts für die Schaffung angemessener Wohnraums für alle, einschließlich der Menschen ohne eigenes Einkommen, zukommen lassen; darin einzubeziehen sind auch Forschungseinrichtungen sowie Ausbildungsmaßnahmen für Regierungsbeamte, Fachleute, Vereine und nichtstaatliche Organisationen und der Ausbau der örtlichen Kapazitäten zur Entwicklung angepaßter Technologien.

B. Verbesserung des Siedlungswesens

Handlungsgrundlage

7.13 Um die Jahrhundertwende wird die Mehrheit der Weltbevölkerung in den Städten leben. Zwar weisen insbesondere die Städte in den Entwicklungsländern viele der Symptome der weltweiten Umwelt- und Entwicklungskrise auf, doch sie erwirtschaften immerhin 60 Prozent des Bruttosozialprodukts und können, sofern sie effizient verwaltet werden, die erforderliche Handlungsfähigkeit entwickeln, die zur langfristigen Erhaltung ihrer Produktivität, zur Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bürger und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen benötigt wird.

7.14 Manche metropolitanen Ballungsräume dehnen sich über die Grenzen mehrerer politischer und/oder administrativer Verwaltungseinheiten (Kreise und Gemeinden) aus, obgleich sie einem zusammenhängenden urbanen System angehören. In vielen Fällen verhindert diese politische Heterogenität die Durchführung umfassender Umweltmanagement-Programme.

Ziele

7.15 Ziel ist eine nachhaltige Verwaltung für alle Städte, insbesondere in den Entwicklungsländern, um ihnen größere Handlungsmöglichkeiten zu geben, die Lebensbedingungen ihrer Bürger, vor allem der Randgruppen und der Menschen ohne Bürgerrechte, zu verbessern und auf diese Weise zur Verwirklichung der Entwicklungsziele des jeweiligen Landes im wirtschaftlichen Bereich beizutragen.

Maßnahmen

(a) Verbesserung des städtischen Managements

7.16 Ein bereits vorhandener Rahmen zur Stärkung des städtischen Managements ist das von UNDP, Weltbank und Habitat gemeinsam erarbeitete Urban Management Programme (UMP), eine konzertierte weltweite Initiative zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung städtischer Verwaltungsaufgaben. In der Zeit von 1993 bis 2000 soll dieses Programm auf alle interessierten Länder ausgedehnt werden. Gegebenenfalls sollen alle Länder in Übereinstimmung mit ihren eigenen nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten und mit Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und Vertretern der Kommunen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Hilfe einschlägiger Programme und Unterstützungseinrichtungen folgende Maßnahmen einleiten:

(b) Ausbau kommunaler Datensysteme

7.17 Im Zeitraum 1993-2000 sollen alle Länder gegebenenfalls unter aktiver Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft in ausgewählten Städten Pilotprojekte zur Erfassung, Auswertung und anschließenden Transfer kommunaler Daten einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen auf kommunaler, Länder-/Provinz-, staatlicher und internationaler Ebene und zur Schaffung von Kapazitäten für das Datenmanagement durchführen.5) Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa Habitat, UNEP und UNDP könnten fachliche Unterstützung leisten und Modelle solcher Datenverwaltungssysteme zur Verfügung stellen.

(c) Förderung der Entwicklung von Mittelstädten

7.18 Um dem wachsenden Druck auf großstädtische Agglomerationen in den Entwicklungsländern zu begegnen, sollen siedlungspolitische Konzepte und Strategien zur Entwicklung von Mittelstädten zum Einsatz gebracht werden, durch die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose im ländlichen Raum geschaffen und wirtschaftliche Aktivitäten auf dem Lande unterstützt werden. Allerdings trägt vernünftiges städtisches Management wesentlich dazu bei, daß die Zersiedelung der Städte nicht zu einer noch ausgedehnteren Ressourcenzerstörung führt und der Zwang zur Erschließung von Freiflächen, von landwirtschaftlich genutzten oder als Pufferzone dienenden Flächen weiter zunimmt.

7.19 Daher sollen alle Länder gegebenenfalls eine Überprüfung des Urbanisierungsprozesses und des von ihnen dabei verfolgten Kurses veranlassen, um die Umweltfolgen des Wachstums der Städte abzuschätzen und städtische Planungs- und Entwicklungskonzepte einzuführen, die speziell auf die Bedürfnisse, die Mittelausstattung und die spezifischen Merkmale der wachsenden Mittelstädte zugeschnitten sind. Außerdem sollen sie gegebenenfalls Maßnahmen ins Auge fassen, die den Umstieg von ländlichen auf städtische Lebensweisen und Siedlungsstrukturen erleichtern und durch die Förderung des Aufbaus kleingewerblicher Betriebe, insbesondere zur Nahrungsmittelerzeugung, die Schaffung örtlicher Einkommen sowie die Erzeugung von Zwischenprodukten und Dienstleistungen für das ländliche Umland unterstützen.

7.20 Alle Städte, insbesondere diejenigen, die mit gravierenden, einer nachhaltigen Entwicklung abträglichen Problemen zu kämpfen haben, sollen in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Vorschriften Programme einführen und ausbauen, deren Ziel die Bewältigung dieser Probleme und eine auf größere Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung ist. Einige internationale Initiativen zur Unterstützung dieser Bemühungen wie das Sustainable Cities Programme von Habitat und das Gesunde-Städte-Projekt der WHO sollen intensiviert werden. Weitere Initiativen, an denen die Weltbank, die regionalen Entwicklungsbanken und bilaterale Trägerorganisationen sowie andere Interessengruppen, insbesondere internationale und nationale Vertreter von Kommunen beteiligt sind, sollen ausgebaut und koordiniert werden. Gegebenenfalls sollen die einzelnen Städte

7.21 Die Städte aller Länder sollen unter der Schirmherrschaft der in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen wie etwa dem Internationalen Gemeindeverband (IULA), dem Internationalen Rat für Kommunale Umweltinitiativen (ICLEI) und dem Weltverband der Partnerstädte die Zusammenarbeit untereinander und mit Städten in den entwickelten Ländern intensivieren.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.22 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 100 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.23 Mit entsprechender internationaler Unterstützung sollen die Entwicklungsländer die gezielte Aus- und Fortbildung eines festen Bestands an Fachleuten für Stadtplanung und Städtebau, Verwaltungsfachleuten und anderen wichtigen Berufsgruppen erwägen, die mit der Frage einer umweltverträglichen Stadtentwicklung und Ausdehnung der Städte gut umzugehen wissen und mit der erforderlichen Fachkompetenz ausgestattet sind, um die innovativen Erfahrungen anderer Städte analysieren und entsprechend adaptieren zu können. Zu diesem Zweck soll das gesamte Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten - von der formalen Ausbildung bis zum Einsatz der Massenmedien - wie auch die Alternative des "learning by doing", des praxisorientierten Lernens, herangezogen werden.

7.24 Außerdem sollen die Entwicklungsländer die fachliche Ausbildung und die Forschung durch gemeinsame Anstrengungen von Gebern, nichtstaatlichen Organisationen und der Privatwirtschaft in Bereichen wie der Abfallverminderung, der Verbesserung der Trinkwasserqualität, dem sparsamen Umgang mit Energie, der sicheren Produktion von Chemikalien und umweltverträglicheren Verkehrssystemen unterstützen.

7.25 Die von allen Ländern mit der vorstehenden Unterstützung durchgeführten strukturfördernden Maßnahmen sollen über die Ausbildung von Einzelpersonen und Funktionsgruppen hinausgehen und zusätzlich institutionelle Strukturen, Verwaltungsprozeduren, interinstitutionelle Zusammenschlüsse, Informationsflüsse und Konsultationsprozesse einschließen.

7.26 Darüber hinaus sollen mit den in Zusammenarbeit mit multilateralen und bilateralen Organisationen eingeleiteten internationalen Initiativen wie etwa dem Urban Management Programme auch in Zukunft die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen um den Aufbau einer partizipativen Struktur durch Mobilisierung der personellen Ressourcen des privaten Sektors, der nichtstaatlichen Organisationen und der Armutsgruppen, insbesondere der Frauen und Benachteiligten, unterstützt werden.

C. Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und Flächenbewirtschaftung

Handlungsgrundlage

7.27 Die Verfügbarkeit von Boden ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen, umweltschonenden Lebensweise. Die Bodenressourcen bilden die Lebensgrundlage der Menschen, sie dienen als Nutzboden, liefern Energie und Wasser und sind die Grundlage allen menschlichen Handelns. In den rapide wachsenden Städten wird die Bodenverfügbarkeit zunehmend durch die divergierenden Ansprüche der Industrie, des Wohnungsbaus, des Handels, der Landwirtschaft, von Pacht- und Nutzungsregelungen und den Bedarf an Freiflächen eingeengt. Darüber hinaus hindern die steigenden Grundstückspreise in den Städten die arme Stadtbevölkerung daran, sich Zugang zu geeignetem Land zu verschaffen. In ländlichen Gebieten führen nicht nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden wie etwa die Nutzung von Grenzböden und das allmähliche Vordringen in Wälder und ökologisch sensible Bereiche, für das kommerzielle Interessengruppen und ländliche Bevölkerungsgruppe ohne Grundbesitz verantwortlich sind, zu einer zunehmenden Umweltzerstörung sowie abnehmenden Erträgen bei den verarmten ländlichen Siedlern.

Ziele

7.28 Ziel ist die Deckung des für den Siedlungsbau bestimmten Flächenbedarfs durch eine umweltverträgliche Raumplanung und Flächennutzung, um so allen Haushalten Zugang zu eigenem Grund und Boden zu verschaffen und gegebenenfalls die Schaffung gemeinschaftlich genutzter und in gemeinsamem Besitz und gemeinsamer Bewirtschaftung befindlicher Flächen zu fördern.6) Besondere Beachtung gebührt aus ökonomischen und kulturellen Gründen den Bedürfnissen der Frau und der eingeborenen Bevölkerung.

Maßnahmen

7.29 Alle Länder sollen gegebenenfalls die Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme der im eigenen Land vorhandenen Bodenressourcen veranlassen und ein Bodeninformationssystem einführen, in dem diese Ressourcen der optimalen Nutzungseignung entsprechend klassifiziert und ökologisch sensible oder katastrophenbedrohte Gebiete als besonders schutzwürdig ausgewiesen werden.

7.30 Anschließend sollen alle Länder mit Blick auf eine geordnete Planung und Nutzung ihrer Bodenressourcen die Aufstellung nationaler Flächennutzungspläne in Betracht ziehen und zu diesem Zweck

7.31 Die weltweite Koordinierung der Vorgehensweise im bodenhaushaltspolitischen Bereich soll auf internationaler Ebene von den verschiedenen bilateralen und multilateralen Organisationen und Programmen wie etwa UNDP, FAO, der Weltbank, den regionalen Entwicklungsbanken, anderen interessierten Organisationen und dem Urban Management Programme von UNDP, Weltbank und Habitat intensiviert werden, wobei gleichzeitig die Transfer von Erfahrungen über eine nachhaltige, umweltverträgliche Flächenwirtschaftspraxis an die Entwicklungsländer und der Erfahrungsaustausch zwischen diesen Ländern gefördert werden soll.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.32 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 300 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.33 Alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, sollen einzeln oder im regionalen oder subregionalen Rahmen Zugriff auf moderne bodenwirtschaftliche Verfahrenstechniken wie etwa geographische Informationssysteme, Satellitenaufnahmen/Bilddaten und andere Fernerkundungsverfahren gewährt bekommen.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.34 In allen Ländern sollen umweltzentrierte Ausbildungsmaßnahmen zum Thema nachhaltige Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen durchgeführt werden, wobei den Entwicklungsländern Unterstützung durch internationale Hilfsorganisationen und Finanzierungseinrichtungen gewährt werden soll. Auf diese Weise

D. Förderung der integrierten Bereitstellung von Umweltschutz-Infrastrukturanlagen: Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kanalisation und Entsorgung fester Abfälle

Handlungsgrundlage

7.35 Eine nachhaltige, umweltverträgliche Stadtentwicklung wird von vielen Parametern bestimmt, die von dem Vorhandensein einer funktionierenden Wasserversorgung, einer angemessenen Luftqualität und der Bereitstellung von Umweltschutz-Infrastrukturanlagen für die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Abfallentsorgung abhängig sind. Infolge der Benutzerdichte bietet die Urbanisierung, sofern sie geordnet abläuft, einzigartige Möglichkeiten für die Bereitstellung einer nachhaltigen Umweltschutz-Infrastruktur durch eine leistungsgerechte Preispolitik, entsprechende Erziehungsprogramme und sozial ausgewogene Zugangsregelungen, die ökonomisch und ökologisch tragfähig sind. In den meisten Entwicklungsländern sind es jedoch gerade die mangelhaften oder fehlenden Umweltschutz-Infrastrukturanlagen, die für den größtenteils schlechten Gesundheitszustand und eine große Zahl jedes Jahr vorkommender vermeidbarer Todesfälle verantwortlich sind. In diesen Ländern werden sich die Bedingungen in Zukunft weiter verschlechtern, da die wachsenden Bedürfnisse die Fähigkeit der Regierungen, angemessen zu reagieren, bei weitem übersteigen.

7.36 Ein integriertes Konzept für die Bereitstellung einer umweltschonenden Infrastruktur in Wohn- und Siedlungsgebieten, insbesondere für die städtischen und ländlichen Armutsgruppen, ist eine Investition in eine nachhaltige Entwicklung, die neue Chancen für die Verbesserung der Lebensqualität, die Steigerung der Produktivität, die Förderung der Gesundheit und die Reduzierung des immensen Kapitalaufwands für die medizinische Versorgung und die Armutsbekämpfung eröffnet.

7.37 Auf die Mehrzahl der Aktivitäten, die durch ein integriertes Konzept verbessert werden könnten, wird in folgenden Kapiteln der Agenda 21 eingegangen: In Kapitel 6 (Schutz und Förderung der Gesundheit), Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre), Kapitel 18 (Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen) und Kapitel 21 (Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und klärschlammspezifische Fragestellungen).

Ziele

7.38 Ziel ist die Bereitstellung angemessener Umweltschutzanlagen in allen Wohn- und Siedlungsgebieten bis zum Jahr 2025. Die Verwirklichung dieses Ziels würde voraussetzen, daß alle Entwicklungsländer in ihre nationalen Strategien auch Programme zum Aufbau der erforderlichen Ausstattung mit technischen, finanziellen und menschlichen Ressourcen einbeziehen, deren Ziel eine stärkere Integration der Infrastruktur- und Umweltplanung bis zum Jahr 2000 ist.

Maßnahmen

7.39 Alle Länder sollen die Umweltverträglichkeit der Infrastruktur in den Siedlungen prüfen, nationale Ziele für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft festlegen und eine umweltverträgliche Technik zum Einsatz bringen, um sicherzustellen, daß Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität geschützt werden. Siedlungsinfrastruktur und Umweltprogramme zur Förderung eines integrierten siedlungspolitischen Konzepts für Planung, Bau, Unterhaltung und Management der Umweltschutz-Infrastruktur (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kanalisation, Abfallentsorgung) sollen mit Unterstützung bilateraler und multilateraler Organisationen ausgebaut werden. Die Koordinierung zwischen diesen Organisationen sowie auch die Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Vertretern von Kommunalverwaltungen, dem privaten Sektor und Bürgergruppen soll ebenfalls intensiviert werden. Die Aktivitäten aller mit der Bereitstellung der erforderlichen Umweltschutzanlagen befaßten Stellen sollen sich nach Möglichkeit in einem ökosystem- oder ballungsraumspezifischen siedlungspolitischen Konzept widerspiegeln und auch die Bereiche Monitoring, angewandte Forschung, Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten, Transfer angepaßter Technologien und technische Zusammenarbeit einschließen.

7.40 Die Entwicklungsländer sollen auf staatlicher und kommunaler Ebene bei der Einführung eines integrierten Konzepts für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Kanalisation und die Abfallentsorgung unterstützt werden. Dabei sollen ausländische Finanzierungsinstitutionen sicherstellen, daß dieses Konzept insbesondere beim Ausbau der Umweltschutzanlagen in informellen Siedlungen Anwendung findet, wobei Vorschriften und Normen, in denen die Lebensbedingungen und die Mittelausstattung der zu versorgenden Gemeinschaften berücksichtigt werden, als Ausgangsbasis dienen sollen.

7.41 Alle Länder sollen nach Möglichkeit bei der Bereitstellung einer Umweltschutz-Infrastruktur folgenden Prinzipien übernehmen:

7.42 Der Austausch von Informationen über bereits bestehende Programme soll erleichtert und zwischen interessierten Ländern und örtlichen Institutionen gefördert werden.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.43 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.44 Die innerhalb der bestehenden Programme verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Mittel sollen möglichst umfassend koordiniert und so eingesetzt werden, daß

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.45 Mit der Hilfe und der Unterstützung von Finanzierungsinstitutionen sollen alle Länder gegebenenfalls Ausbildungs- und Bürgerbeteiligungsprogramme durchführen, die darauf ausgerichtet sind,

E. Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden

Handlungsgrundlage

7.46 Der größte Teil der für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke produzierten Energie wird zur Zeit in und für Städte und Gemeinden verbraucht, wobei ein erheblicher Prozentsatz auf die privaten Haushalte entfällt. Die Entwicklungsländer sehen sich zur Zeit vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Energieproduktion zu erhöhen, um die Entwicklung voranzutreiben und den Lebensstandard ihrer Bürger zu verbessern, und gleichzeitig die Kosten der Energieerzeugung und die dadurch verursachte Umweltbelastung zu reduzieren. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Ziel, die Schadstoffemissionen zu mindern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, muß bei allen Maßnahmen zum Schutz der urbanen Wohn- und Lebenswelt Vorrang haben.

7.47 Für die Industrieländer als Hauptenergiekonsumenten ergeben sich energieplanerische und energiepolitische Erfordernisse, wobei es vor allem um den verstärkten Einsatz erneuerbarer und alternativer Energieträger und die Bewertung der Lebenszykluskosten heute üblicher Systeme und Verfahrenstechniken geht, aufgrund derer es in vielen Großstädten zu extremen Luftbelastungen durch Ozon, Feststoffpartikel und Kohlenmonoxid kommt. Als Gründe kommen in erster Linie technische Unzulänglichkeiten und ein steigender Brennstoffverbrauch aufgrund eines unrationellen Energieeinsatzes, einer hohen Bevölkerungs- und Industriedichte und einer rapide steigenden Zahl von Kraftfahrzeugen in Frage.

7.48 Etwa 30 Prozent des Energieverbrauchs für kommerzielle Zwecke und etwa 60 Prozent des weltweiten Gesamtverbrauchs an Flüssigtreibstoff entfallen auf den Verkehrssektor. In den Entwicklungsländern bringen die rasche Motorisierung und die zu geringe Investitionstätigkeit im Bereich der städtischen Verkehrsplanung und -abwicklung und der dazugehörigen Infrastruktur immer mehr Probleme in Form von Unfällen und Verletzungen, Gesundheitsschäden, Lärmbelästigungen, chaotischen Verkehrsverhältnissen und Produktivitätseinbußen mit sich, wie sie in ähnlicher Weise in vielen Industrieländern zu beobachten sind. Alle diese Probleme bringen gravierende Belastungen für die Stadtbewohner mit sich, insbesondere für diejenigen, die nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen.

Ziele

7.49 Ziele sind der verstärkte Einsatz energiesparender und -effizienter Technologien und alternativer/erneuerbarer Energieträger für städtische und dörfliche Siedlungen und die Minderung der schädlichen Auswirkungen der Energieerzeugung und -verwendung auf Gesundheit und Umwelt.

Maßnahmen

7.50 Die wichtigsten für diesen Programmbereich relevanten Tätigkeiten sind in Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre), Programmbereich B, erster Teil (Energiewirtschaftliche Planung, Energieeffizienz und Energieverbrauch) und zweiter Teil (Verkehrswesen) enthalten.

7.51 In einem umfassenden siedlungspolitischen Konzept ist auch die Förderung einer nachhaltigen Energiewirtschaft in allen Ländern zu berücksichtigen,

7.52 Die Förderung leistungsfähiger und umweltschonender Nahverkehrssysteme in allen Ländern soll durch ein umfassendes Gesamtkonzept für die städtische Verkehrsplanung und -abwicklung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen alle Länder

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.53 Das Sekretariat der UNCED hat die Kosten der Durchführung der in diesem Programmbereich vorgesehenen Maßnahmen in Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre) einbezogen.

(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.54 Zur Erhöhung der Fachkompetenz der Beschäftigten und der Institutionen des Energieversorgungs- und Verkehrssektors sollen alle Länder nach Möglichkeit folgende Maßnahmen einleiten:

F. Förderung der Siedlungsplanung und -politik in von Katastrophen bedrohten Gebieten

Handlungsgrundlage

7.55 Naturkatastrophen kosten Menschenleben, stören das wirtschaftliche Leben und die Produktionskräfte der Städte, wovon vor allem die sozial schwachen Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen betroffen sind; außerdem bringen sie erhebliche Umweltschäden mit sich wie etwa den Verlust von fruchtbaren Ackerböden und die Verseuchung der Gewässer und können größere Umsiedlungsaktionen nach sich ziehen. Schätzungen zufolge sind in den letzten zwanzig Jahren drei Millionen Menschen solchen Ereignissen zum Opfer gefallen und 800 Millionen Menschen von den Auswirkungen betroffen. Nach Schätzungen des Büros des Katastrophenhilfekoordinators der Vereinten Nationen belaufen sich die weltweiten wirtschaftlichen Verluste auf ca. 30 bis 50 Milliarden Dollar pro Jahr.

7.56 In ihrer Resolution 44/236 erklärte die Generalversammlung die neunziger Jahre zur Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung. Die Ziele der Dekade7) finden ihren Niederschlag in den Zielvorgaben des vorliegenden Programmbereichs.

7.57 Darüber hinaus besteht die dringende Notwendigkeit, sich mit dem Problem der Verhütung und Reduzierung der durch menschliches oder technisches Versagen ausgelösten Katastrophen und/oder der unter anderem durch industrielle Produktionen, durch unsichere Erzeugung von Atomenergie und durch Giftmüll hervorgerufenen Katastrophen auseinanderzusetzen (siehe Kapitel 6 der Agenda 21).

Ziele

7.58 Ziel ist, alle Länder - vor allem die besonders von Katastrophen bedrohten - in die Lage zu versetzen, die schädlichen Auswirkungen natürlicher und von Menschen verursachter Katastrophen auf Siedlungen, auf die Volkswirtschaft und die Umwelt zu mildern.

Maßnahmen

7.59 Drei unterschiedliche Tätigkeitsfelder sind in diesem Programmbereich vorgesehen: die Entwicklung einer "Sicherheitskultur", die Katastrophenvorbeugung und anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen.

(a) Entwicklung einer Sicherheitskultur

7.60 Um die Entstehung einer "Sicherheitskultur" in allen Ländern, vor allem den besonders stark gefährdeten, zu fördern, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

(b) Vorbeugende Katastrophenschutzplanung

7.61 Die Katastrophenvorbeugung soll fester Bestandteil der Siedlungspolitik aller Länder sein. Dazu sind folgende Maßnahmen vorzusehen:

(c) Einleitung von Wiederherstellungsmaßnahmen nach Katastrophen

7.62 Die internationale Staatengemeinschaft als einer der wichtigsten Partner bei Wiederherstellungsmaßnahmen nach Katastrophen soll sicherstellen, daß die betroffenen Länder aus den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln den größtmöglichen Nutzen ziehen, und zwar

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.63 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.64 Auf diesen Fachbereich spezialisierte Wissenschaftlicher und Ingenieure aus Industrieländern und Entwicklungsländern sollen mit Städte- und Regionalplanern zusammenarbeiten, um das erforderliche Grundlagenwissen und Instrumentarium zur Reduzierung der aufgrund von Katastrophen sowie einer ökologisch unangemessenen Entwicklung entstehenden Verluste bereitzustellen.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.65 Die Entwicklungsländer sollen Ausbildungsmaßnahmen zum Thema katastrophenfeste Bautechniken für Bauunternehmer und Hochbaufirmen anbieten, die einen großen Teil der Häuser in den Entwicklungsländern errichten. Diese Maßnahmen sollen speziell auf kleingewerbliche Bauunternehmen zugeschnitten sein, die im Wohnungsbau in den Entwicklungsländern dominieren.

7.66 Für Staatsbedienstete und Planungsfachleute sowie Bürger- und nichtstaatliche Organisationen sollen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die alle Aspekte der Minderung der Auswirkungen von Katastrophen, darunter auch Frühwarnsysteme, Planung und Baumaßnahmen im Rahmen der Katastrophenvorbeugung sowie anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen, umfassen.

G. Förderung eines umweltverträglichen Bauens

Handlungsgrundlage

7.67 Die Tätigkeit des Bausektors ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der nationalen sozioökonomischen Entwicklungsziele, also der Versorgung mit Wohnungen, Infrastruktur und Arbeitsplätzen. Sie kann jedoch Ursache erheblicher Umweltbelastungen in Form eines übermäßigen Ressourcenverzehrs, einer Schädigung empfindlicher Ökosysteme, einer Verschmutzung durch Chemikalien und einer Verwendung gesundheitsschädlicher Baumaterialien sein.

Ziele

7.68 Erstes Ziel ist die Entwicklung entsprechender Konzepte und Technologien und der Austausch diesbezüglicher Informationen, um der Bauwirtschaft die Möglichkeit zu geben, siedlungspolitische Entwicklungsziele zu erfüllen und gleichzeitig schädliche Nebenwirkungen auf die Gesundheit und die Biosphäre zu vermeiden; das zweite Ziel betrifft die Verbesserung der beschäftigungsschaffenden Möglichkeiten der Bauwirtschaft. Die Regierungen sollen versuchen, diese Ziele in enger Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft zu verwirklichen.

Maßnahmen

7.69 Im Einklang mit nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten sollen alle Länder nach Möglichkeit

7.70 Alle Länder sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.71 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 40 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 4 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.72 Die Entwicklungsländer sollen von internationalen Hilfsorganisationen und Finanzierungsinstitutionen bei der Weiterbildung der Kleinunternehmer im fachlichen Bereich und in der Betriebsführung und der Erweiterung der berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten von Beschäftigten der Baustoffindustrie mit ausführenden Funktionen und solchen mit Aufsichtsfunktionen unter Heranziehung einer Vielzahl von Ausbildungsmethoden unterstützt werden. Diese Länder sollen außerdem bei der Ausarbeitung von Programmen unterstützt werden, die auf den verstärkten Einsatz abfallfreier, sauberer Technologien durch den Transfer angepaßter Technologien ausgerichtet sind.

7.73 In allen Ländern sollen gegebenenfalls allgemeinbildende Programme entwickelt werden, um das Bewußtsein der Bauunternehmer für vorhandene umweltverträgliche Technologien zu schärfen.

7.74 Die Kommunen werden aufgefordert, bei der Förderung des vermehrten Gebrauchs umweltverträglicher Baumaterialien und umweltverträglicher Bautechniken etwa durch eine innovative Beschaffungspolitik selbst eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

H. Förderung der Entwicklung der menschliche Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten im Siedlungswesen

Handlungsgrundlage

7.75 Neben dem Mangel an verfügbarem Fachwissen in den Bereichen Wohnungsbau, Siedlungsplanung, Flächenwirtschaft, Infrastruktur, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Verkehrswesen sowie Katastrophenvorbeugung und Wiederaufbaumaßnahmen sind in den meisten Ländern bei der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Schaffung der erforderlichen Kapazitäten drei sektorübergreifende Defizite zu beobachten. Das erste betrifft das Fehlen der zur Verwirklichung des "enabling"-Konzepts erforderlichen Rahmenbedingungen, die eine Integration der Ressourcen und Maßnahmen des öffentlichen Sektors, des privaten Sektors und der Gemeinschaft beziehungsweise des gesellschaftlichen Sektors ermöglichen; das zweite betrifft den Mangel an fachbezogenen Ausbildungsstätten und Forschungseinrichtungen und das dritte das zu geringe Angebot an Möglichkeiten für die fachliche Ausbildung und Unterstützung der unteren Einkommensgruppen in den Städten und im ländlichen Raum.

Ziele

7.76 Ziel ist eine Verbesserung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und des Aufbaus von Kapazitäten in allen Ländern durch Erweiterung der personellen und institutionellen Ausstattung aller an der siedlungspolitischen Entwicklung beteiligten Handlungsträger, insbesondere der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der Frauen. Besondere Beachtung gebührt in diesem Zusammenhang auch den traditionellen kulturellen Gebräuchen der einheimischen Bevölkerung und ihrer Beziehung zur Umwelt.

Maßnahmen

7.77 In jedem Programmbereich des vorliegenden Kapitels sind speziell auf die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten ausgerichtete Maßnahmen vorgesehen. Aus allgemeiner Sicht sollen allerdings weitere Schritte zur Intensivierung dieser Maßnahmen unternommen werden. Um dies zu erreichen, sollen sich alle Länder außerdem gegebenenfalls bemühen,

7.78 Sowohl internationale als auch nichtstaatliche Organisationen sollen die obengenannten Aktivitäten unter anderem durch den Ausbau subregionaler Ausbildungseinrichtungen unterstützen, indem sie am aktuellen Kenntnisstand orientierte Ausbildungsmaterialien bereitstellen und die Ergebnisse erfolgreich durchgeführter Maßnahmen, Programme und Projekte zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen und zum Aufbau der Kapazitäten an andere weitergeben.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.79 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 65 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.80 Zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen und zum Aufbau weiterer Kapazitäten sollen Programme im Bereich der formalen und der nonformalen Bildung miteinander kombiniert und benutzerorientierte Ausbildungsmethoden, am aktuellen Kenntnisstand orientierte Ausbildungsmaterialien und moderne audiovisuelle Kommunikationssysteme eingesetzt werden.


Anmerkungen
* Anm.d.Übers.: Unter "enabling approach" wird ein Förderkonzept verstanden, das Planung und Durchführung von Vorhaben der örtlichen Gemeinschaft überläßt, während der Staat die Infrastruktur und andere Hilfen zur Selbsthilfe zur Verfügung stellt.
1) Es stehen zwar keine aggregierten Zahlen über die eigenen Aufwendungen der Länder oder die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen für das Wohnungs- und Siedlungswesen zur Verfügung, aber aus den Zahlen des World Development Report 1991 für 16 Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen ist zu ersehen, daß die anteiligen Aufwendungen der Zentralregierung für den Bau von Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen, für soziale Sicherheit und Wohlfahrt im Jahre 1989 durchschnittlich 5,6 Prozent betrugen, wobei im Falle Sri Lankas, das ein ehrgeiziges Wohnungsbauprogramm initiiert hat, der Anteil mit 15,1 Prozent sehr hoch liegt. In den industrialisierten OECD-Mitgliedsländern bewegte sich der Anteil des Staates an den Aufwendungen für den Wohnungsbau, Gemeinschaftseinrichtungen, die soziale Sicherheit und die Wohlfahrt zwischen einem unteren Limit von 29,3 Prozent und einem oberen von 49,4 Prozent, wobei der Durchschnitt bei 39 Prozent lag (World Bank, World Development Report, 1991, World Development Indicators, Table 11 (Washington, D.C., 1991)).
2) Siehe Bericht des Generaldirektors für Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, der vorläufige statistische Daten über die Tätigkeit des Systems der Vereinten Nationen für 1988 enthält (A/44/324-E/1989/106/Add.4, Anhang).
3) World Bank, Annual Report, 1991 (Washington, D.C., 1991).
4) UNDP, "Reported investment commitments related to UNDP-assisted projects, 1988", Tabelle 1, "Sectoral distribution of investment commitment in 1988-1989".
5) Ein Pilotprogramm dieser Art, das City Data Programme (CDP), das bereits im Zentrum für Wohn- und Siedlungswesen der Vereinten Nationen (Habitat) eingesetzt wird, befaßt sich mit der Herstellung von Anwendersoftware für Mikrocomputer und ihrer Transfer an beteiligte Städte; diese Software dient zur Speicherung, Weiterverarbeitung und Abfrage von städtebezogenen Daten für den Austausch und die Transfer auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
6) Dazu bedarf es einer integrierten Bodenhaushaltspolitik, auf die auch in Kapitel 10 der Agenda 21 eingegangen wird (Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen).
7) Die im Anhang zu der Resolution 44/236 der Generalversammlung dargelegten Ziele der Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung lauten wie folgt:
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